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Zuständigkeit des Ordentlichen Gerichts im Streit zwischen öffentlichen Einrichtungen: Analyse der Verordnung Nr. 15911 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts bei Streitigkeiten zwischen öffentlichen Körperschaften: Analyse der Anordnung Nr. 15911 von 2024

Die jüngste Anordnung Nr. 15911 vom 6. Juni 2024 bietet eine wichtige Reflexion über die Zuständigkeit im öffentlichen Bereich und legt klar fest, dass Streitigkeiten zwischen öffentlichen Körperschaften bezüglich der Rückgabe von Immobilien, die im Rahmen eines Leihvertrags (Comodato) überlassen wurden, vom ordentlichen Gericht zu behandeln sind. Diese Entscheidung, erlassen vom Präsidenten D'Ascola Pasquale und dem Berichterstatter Giusti Alberto, unterstreicht den vertraglichen Charakter des Leihverhältnisses und löst es von Verwaltungsakten der Überlassung.

Der normative und gerichtliche Kontext

Die durch die Anordnung aufgeworfene Rechtsfrage liegt im Bereich der Beziehungen zwischen öffentlichen Körperschaften, die oft Immobilien ähnlich wie private Rechtssubjekte verwalten. Die italienische Rechtsprechung hat dieses Thema wiederholt behandelt und hervorgehoben, dass das Leihverhältnis, das im Zivilgesetzbuch unter Artikel 1803 geregelt ist, einen gleichberechtigten Vertrag darstellt, unabhängig von der Art der beteiligten Körperschaften.

  • Gesetz Nr. 2248 vom 20. März 1865, Art. 2
  • Gesetz Nr. 1034 vom 6. Dezember 1971, Art. 5
  • Zivilgesetzbuch, Art. 1803

Der Grundsatz der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Streitigkeit zwischen öffentlichen Körperschaften – Antrag auf Rückgabe einer im Leihvertrag überlassenen Immobilie – Überlassungsverhältnis – Begründbarkeit – Ausschluss – Folgen – Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts – Verweisung – Art der Vertragsparteien – Irrelevanz – Sachverhalt. Die Streitigkeit, die sich auf den Antrag auf Rückgabe einer Immobilie bezieht, die zum verfügbaren Vermögen einer öffentlichen Körperschaft gehört und einer anderen öffentlichen Körperschaft im Leihvertrag überlassen wurde, ist der Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts zugewiesen, da sie ihren Ursprung in einem gleichberechtigten vertraglichen Verhältnis hat und nicht in einem Verwaltungsakt der Überlassung des Gutes; die Rechtsnatur der Vertragsparteien ist dabei unerheblich. (Grundsatz, der im Hinblick auf den Antrag auf Auflösung des Leihvertrags und die Verurteilung zur Rückgabe der Immobilie aufgestellt wurde, eingereicht vom Eigentümer Ente nazionale per la cellulosa e per la carta gegenüber dem Leihnehmer Ministero dell'università e della ricerca).

Diese juristische Leitsatz hebt hervor, wie die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts bei Streitigkeiten aus Leihverträgen relevant ist. Die Bedeutung dieses Grundsatzes liegt darin, dass die vertragliche Natur des Verhältnisses zwischen den Parteien nicht mit der öffentlich-rechtlichen Natur der beteiligten Körperschaften verwechselt werden darf.

Schlussfolgerungen

Die Anordnung Nr. 15911 von 2024 stellt einen bedeutenden Schritt zur Klärung der Zuständigkeit bei Leihverträgen zwischen öffentlichen Körperschaften dar. Sie bekräftigt die zentrale Bedeutung des Vertrags und seine Anwendung auch im Kontext von Beziehungen zwischen öffentlichen Körperschaften. Die Entscheidung, die Streitigkeit an das ordentliche Gericht zu verweisen, bietet größere Rechtssicherheit und Schutz der Rechte der beteiligten Parteien und gewährleistet einen gleichberechtigten und vertraglichen Ansatz, der die Grundprinzipien des Zivilrechts widerspiegelt.

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