Das Urteil Nr. 25379 vom 9. Mai 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einem Thema von großer Bedeutung im Strafrecht und im öffentlichen Ordnungsmanagement: der Kompatibilität zwischen der Vorführpflicht bei der Kriminalpolizei und dem DASPO mit Unterschriftspflicht. Diese Entscheidung bietet bedeutende Einblicke, um zu verstehen, wie solche Maßnahmen koexistieren können und welche Gründe diese Interaktion rechtfertigen.
Der Hauptbezugspunkt ist Artikel 282 der Strafprozessordnung, der die Vorführpflicht bei der Kriminalpolizei regelt, und Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, der das DASPO regelt. Letzteres ist eine Anordnung, die im Falle von gewalttätigem oder störendem Verhalten während Sportveranstaltungen den Zugang zu bestimmten Orten verbietet und Unterschriftspflichten bei den zuständigen Behörden festlegt.
Vorführpflicht bei der Kriminalpolizei - DASPO mit Unterschriftspflicht - Kompatibilität - Gründe. Die Vorführpflicht bei der Kriminalpolizei gemäß Art. 282 StPO kann mit der Unterschriftspflicht bei der Polizeibehörde im Zusammenhang mit dem vom Quästor gemäß Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, angeordneten DASPO zusammenfallen, da diese vollständig autonom sind, da ersteres den Zweck verfolgt, die Wiederholung von Straftaten zu verhindern, während die dem DASPO zugeordnete Pflicht dazu dient, dass der Adressat nicht zu Orten geht, an denen Sportveranstaltungen stattfinden, und eine zeitliche Ausdehnung im Zusammenhang mit deren Durchführung hat.
Der Leitsatz hebt die Bedeutung hervor, Sicherheitsmaßnahmen als autonome Instrumente zu betrachten, die jeweils eigene spezifische Ziele verfolgen. Die Vorführpflicht zielt darauf ab, potenziell gefährliches Verhalten zu überwachen, während sich das DASPO auf die Verhinderung von Gewalttaten im Sportbereich konzentriert. Das Gericht stellt daher fest, dass keine Unvereinbarkeit zwischen den beiden Maßnahmen besteht, was eine differenziertere und flexiblere Handhabung der öffentlichen Sicherheit ermöglicht.
Das Urteil Nr. 25379 von 2023 stellt eine wichtige Klarstellung für Juristen und Strafverfolgungsbehörden dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit eines integrierten Ansatzes für das Sicherheitsmanagement, insbesondere in Hochrisikokontexten wie Sportveranstaltungen. Die Möglichkeit, die Vorführpflicht und das DASPO gleichzeitig anzuwenden, bietet ein zusätzliches Instrument zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung, zur Verhinderung rechtswidriger Verhaltensweisen und zum Schutz der Sicherheit der Bürger. Diese Entscheidung klärt somit nicht nur die Kompatibilität der Maßnahmen, sondern lädt auch dazu ein, über ein immer effizienteres und verantwortungsbewussteres Sicherheitssystem nachzudenken.