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Kommentar zum Urteil Nr. 24260 von 2023: Die Garantien im Beschluss des Questors. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 24260 von 2023: Die Garantien im Bescheid des Polizeipräsidenten

Das Urteil Nr. 24260 vom 28. April 2023, hinterlegt am 6. Juni 2023, bietet wichtige Denkanstöße zu den Rechten auf Verteidigung und zu Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen. Insbesondere hat sich das Gericht mit der Frage der Bestätigung des Bescheids des Polizeipräsidenten befasst und die Bedeutung von Verfahrensfristen und deren Einfluss auf das Verteidigungsrecht der Beteiligten hervorgehoben.

Der Fall und die Rolle des Polizeipräsidenten

Der Bescheid des Polizeipräsidenten fügt sich in diesem Fall in den Kontext von Präventivmaßnahmen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen ein, wie im Gesetz vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, festgelegt. Das Gericht hat die vorherige Entscheidung des Ermittlungsrichters mit Verweisung aufgehoben und unterstrichen, dass die fehlende Angabe der Hinterlegungszeit der Anordnung nicht zwangsläufig zur Ungültigkeit der Maßnahme führt, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Aufschubfristen eingehalten wurden.

  • Verweis auf das Gesetz 401/1989 über das Verbot von Störungen bei der Durchführung von Sportveranstaltungen.
  • Bedeutung der 48-stündigen Aufschubfrist für die Bestätigung des Bescheids.
  • Möglichkeit der Überprüfung der Fristeinhaltung "ex actis".

Die maßgebliche Leitsatz

Störungen bei der Durchführung von Sportveranstaltungen – Bescheid des Polizeipräsidenten – Bestätigung – Fehlende Angabe der Hinterlegungszeit – 48-stündige Aufschubfrist, die unter Androhung der Nichtigkeit vorgesehen ist – Möglichkeit der Überprüfung der Einhaltung "ex actis" – Vorhandensein. Im Hinblick auf die Bestätigung des Bescheids des Polizeipräsidenten gemäß Art. 6, Abs. 1 und 2, Gesetz vom 13. Dezember 1989, Nr. 401, führt die unterlassene Angabe der Hinterlegungszeit der Anordnung nicht zur Ungültigkeit der Maßnahme, wenn aus den Akten hervorgeht, dass der Ermittlungsrichter die 48-stündige Aufschubfrist ab Zustellung des Verwaltungsbescheids an den Beteiligten eingehalten hat, die unter Androhung der Nichtigkeit zum Schutz der tatsächlichen Ausübung des Verteidigungsrechts vorgeschrieben ist.

Dieser Leitsatz hebt hervor, wie die Einhaltung von Verfahren nicht nur für die Gültigkeit der ergriffenen Maßnahmen entscheidend ist, sondern auch für die Gewährleistung des Verteidigungsrechts der Beteiligten. Insbesondere stellt die 48-stündige Frist eine grundlegende Absicherung für die tatsächliche Ausübung der Rechte dar und verhindert, dass Entscheidungen überstürzt oder willkürlich getroffen werden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 24260 von 2023 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für alle Rechtsanwender dar, insbesondere für diejenigen, die sich mit Straf- und Verwaltungsrecht befassen. Es bekräftigt die Bedeutung von Verfahrensfristen und deren korrekter Anwendung und unterstreicht, wie deren Verletzung das Verteidigungsrecht beeinträchtigen kann. In einer Zeit, in der der Schutz der Grundrechte im Mittelpunkt der juristischen Debatte steht, stellt diese Entscheidung eine Schutzmauer für individuelle Garantien dar und lädt zu einer breiteren Reflexion darüber ein, wie Verfahren stets die Prinzipien der Gerechtigkeit und Legalität achten müssen.

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