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Kommentar zu Urteil Nr. 51455 von 2023: Delegation von Funktionen und Überwachungspflicht im Arbeitsrecht. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 51455 von 2023: Funktionsübertragung und Überwachungspflicht im Arbeitsrecht

Das Urteil Nr. 51455 vom 5. Oktober 2023 liefert wichtige Denkanstöße zur Verantwortung des Arbeitgebers im Bereich der Arbeitssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Funktionsübertragung. Das Gericht hob eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung auf und betonte, dass die Übertragung von Funktionen den Arbeitgeber nicht von seiner Überwachungspflicht bezüglich der ordnungsgemäßen Ausübung der übertragenen Aufgaben entbindet. Diese Entscheidung hat im Kontext der italienischen Gesetzgebung, insbesondere des Gesetzesdekrets 81/2008 zur Arbeitssicherheit, erhebliche Bedeutung.

Der rechtliche Rahmen der Funktionsübertragung

Artikel 16 des Gesetzesdekrets Nr. 81 vom 9. April 2008 legt die Regeln für die Funktionsübertragung im Bereich der Sicherheit fest. Es ist von grundlegender Bedeutung hervorzuheben, dass ein Arbeitgeber zwar bestimmte Aufgaben delegieren kann, sich aber nicht von der Verantwortung für die Überwachung der ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Funktionen befreien kann. Das Gericht hat klargestellt, dass sich die Überwachung auf die Gesamtbewältigung der Risiken und nicht auf die punktuelle Kontrolle der täglichen Abläufe beziehen muss.

Funktionsübertragung – Überwachungspflicht des Übertragenden – Inhalt – Sachverhalt. Im Bereich der Arbeitssicherheit schließt die Funktionsübertragung, die in Art. 16 des Gesetzesdekrets Nr. 81 vom 9. April 2008 geregelt ist, die Überwachungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ausübung der übertragenen Funktionen nicht aus. Sie bezieht sich auf die Korrektheit der gesamten Risikosteuerung durch den Beauftragten und kann daher nicht die stundenweise Kontrolle der Ausführungsmodalitäten der einzelnen Arbeiten zum Gegenstand haben.

Auswirkungen des Urteils

Der vorliegende Fall betraf M. F., die gesetzliche Vertreterin eines Unternehmens, die wegen Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war. Das Gericht hob die Verurteilung auf und hob hervor, dass M. F. trotz mangelnder Überwachung das Risikobewertungsdokument erstellt und spezifische Rollen wie den Baustellenleiter und den Vorarbeiter eingerichtet hatte. Diese Elemente zeigen, dass die Delegation und die Arbeitsorganisation korrekt umgesetzt worden waren, die Kontrolle der einzelnen Vorgänge jedoch nicht allein auf sie hätte abgewälzt werden dürfen.

  • Funktionsübertragung: ein nützliches Instrument, aber nicht ohne Verantwortung.
  • Überwachungspflicht: auch bei Delegation stets vorhanden.
  • Bedeutung einer korrekten Unternehmensorganisation für die Sicherheit.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 51455 von 2023 stellt eine wichtige Klarstellung der Verantwortung des Arbeitgebers im Bereich der Arbeitssicherheit dar. Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichts unterstreicht, dass die Delegation von Funktionen zwar möglich ist, den Arbeitgeber aber nicht von seiner Überwachungspflicht entbindet. Es ist daher unerlässlich, dass Unternehmen nicht nur Aufgaben delegieren, sondern auch sicherstellen, dass ein angemessenes System zur Kontrolle und Steuerung von Risiken vorhanden ist. Nur so kann die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet und mögliche Tragödien am Arbeitsplatz verhindert werden.

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