Mit dem Urteil Nr. 13384 vom 15. Februar 2024 hat der Oberste Kassationsgerichtshof eine entscheidende Frage im Strafrecht behandelt: die Eignung vorgerichtlicher Erklärungen, die ohne Gegenüberstellung abgegeben wurden, als Grundlage für die Feststellung der strafrechtlichen Haftung. Die Entscheidung, mit der die eingelegte Berufung zurückgewiesen wird, stützt sich auf Grundsätze, die durch die europäische und italienische Rechtsprechung gefestigt wurden.
Gemäß Artikel 512 der Strafprozessordnung können vorgerichtliche Erklärungen vor Gericht verwendet werden, jedoch nur unter der Bedingung, dass angemessene Verfahrensgarantien eingehalten werden. Das Gericht hat betont, dass solche Erklärungen, um als gültig zu gelten, einer sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen werden müssen, die sicherstellt, dass ihre Verwendung nicht willkürlich erfolgt.
Vorgerichtliche Erklärungen, die ohne Gegenüberstellung abgegeben wurden – Eignung als ausschließliche und entscheidende Grundlage für die Feststellung der strafrechtlichen Haftung – Vereinbarkeit mit dem Übereinkommensrecht – Bedingungen. Vorgerichtliche Erklärungen, die gemäß Art. 512 StPO erhoben wurden, können gemäß der Auslegung – die „gefestigtes Recht“ darstellt – durch die Große Kammer des EGMR in den Urteilen vom 15. Dezember 2011, Al Khawaja und Tahery gegen das Vereinigte Königreich, und vom 15. Dezember 2015, Schatschaachwili gegen Deutschland, die „ausschließliche und entscheidende“ Grundlage für die Feststellung der Haftung bilden, vorausgesetzt, sie wurden unter „angemessenen Verfahrensgarantien“ abgegeben, die in der sorgfältigen Prüfung der Glaubwürdigkeit der Anklageinhalte, auch durch die Untersuchung der Erhebungsmodalitäten, und in der Vereinbarkeit der Erklärung mit den Kontextdaten liegen.
Das Gericht hat klargestellt, dass Verfahrensgarantien für ein faires Verfahren unerlässlich sind, wie in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen. Zu den geforderten Bedingungen gehören:
Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass die Erklärungen des Opfers, die durch eine fotografische Identifizierung und andere Zeugenaussagen gestützt wurden, für die Gültigkeit der Haftungsfeststellung ausreichten.
Das Urteil Nr. 13384 von 2024 bekräftigt die Bedeutung der Gewährleistung angemessener Verfahrensgarantien im Strafverfahren, insbesondere bei der Verwendung vorgerichtlicher Erklärungen. Es bietet eine wichtige Reflexion über die Vereinbarkeit italienischer Gerichtsverfahren mit europäischen Vorschriften und unterstreicht, dass die Achtung der Grundrechte für ein gerechtes und faires Rechtssystem unerlässlich ist.