Die jüngste Anordnung des Kassationsgerichtshofs Nr. 5219 vom 27. Februar 2024 befasst sich mit einem heiklen und sozial bedeutsamen Thema: der Vaterschaftsanerkennung. In diesem Zusammenhang musste der Gerichtshof das Recht auf biologische Wahrheit gegen das übergeordnete Kindeswohl abwägen, ein Thema, das in italienischen Gerichten und Familien zu Debatten und Überlegungen Anlass gegeben hat und geben wird.
Der Fall entstand aus einem Antrag der Sonderkuratorin des minderjährigen D.D., der zur Erklärung der Vaterschaftsanerkennung von B.B. gegenüber dem Minderjährigen führte. Das Berufungsgericht von Perugia hatte zunächst die von B.B. und A.A. eingelegte Berufung zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit der Ernennung des Sonderkurators und die Angemessenheit der durchgeführten Ermittlungen bestätigt. Die Beschwerdeführer bestritten jedoch die Entscheidung und argumentierten, dass die Situation und das Interesse des Minderjährigen nicht angemessen berücksichtigt worden seien.
Die Abwägung zwischen dem Recht auf persönliche Identität im Zusammenhang mit der Feststellung der biologischen Wahrheit und dem Interesse an der Rechtssicherheit von "Status" und der Stabilität familiärer Beziehungen ist in diesen heiklen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung.
Der Gerichtshof bekräftigte einen Grundsatz: Es reicht nicht aus, den *favor veritatis* (die Bevorzugung der Wahrheit) zu behaupten, ohne die Auswirkungen zu berücksichtigen, die die Vaterschaftsanerkennung auf das Kind haben könnte. Das bedeutet, dass das Recht des Kindes auf persönliche Identität im Verhältnis zu den bereits bestehenden affektiven und persönlichen Bindungen berücksichtigt werden muss, insbesondere wenn es sich um ein Kind unter zwölf Jahren handelt. Daher ist ein Ansatz erforderlich, der diese Interessen abwägt und vermeidet, das eine im Namen des anderen zu opfern.
Der Kassationsgerichtshof gab den Beschwerdegründen bezüglich der Unterlassung von Ermittlungen zum tatsächlichen Interesse des Minderjährigen und zur Notwendigkeit, ihn anzuhören, statt. Die Anhörung des Minderjährigen gilt als notwendige Erfüllung und kann nicht durch andere Ermittlungsformen ersetzt werden. Das Fehlen einer sorgfältigen Prüfung des Interesses des Minderjährigen führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und unterstrich die Bedeutung der Berücksichtigung seiner affektiven und psychologischen Bedürfnisse.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 5219/2024 des Kassationsgerichtshofs einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte von Minderjährigen darstellt und die Notwendigkeit eines ausgewogenen Ansatzes hervorhebt, der sowohl das Recht auf Wahrheit als auch das übergeordnete Kindeswohl berücksichtigt. Diese Entscheidung klärt nicht nur die rechtlichen Grundsätze zur Vaterschaftsanerkennung, sondern bietet auch Anregungen für zukünftige Fälle, die die Komplexität familiärer Beziehungen und die Identität der Kleinsten betreffen.