Die Verordnung Nr. 23414 vom 30. August 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, stellt einen wichtigen Bezugspunkt für Arbeitnehmer dar, die von Massenentlassungen betroffen sind, und für die Auslegung der Schutzmaßnahmen für Altersrenten. Insbesondere hat der Gerichtshof klargestellt, dass Arbeitnehmer, die von einer Massenentlassung betroffen sind und deren Mobilitätsphase vor dem 4. Dezember 2011 endete, Zugang zu der in Gesetz Nr. 147 von 2013 vorgesehenen Schutzmaßnahme haben können. Dieser Aspekt erweist sich als entscheidend für das Verständnis der Rentenansprüche von Arbeitnehmern in Situationen von Unternehmenskrise.
Die Schutzmaßnahme, die in Artikel 1, Absatz 194, Buchstabe d) des Gesetzes Nr. 147 von 2013 erwähnt wird, wurde eingeführt, um Arbeitnehmer zu schützen, die aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse entlassen wurden, und ihnen einen vereinfachten Zugang zur Altersrente zu gewährleisten. Der Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitnehmer in der Mobilitätsphase, die vor dem 4. Dezember 2011 endete, trotz regulatorischer Änderungen in dieses abweichende Regime fallen.
ALTERSRENTE Zugangsvoraussetzungen und Beginn – Abweichendes Regime gemäß Art. 1, Abs. 194, lit. d), G. Nr. 147 von 2013 (sog. Schutzmaßnahme) – Arbeitnehmer, die von einer Massenentlassung betroffen sind und deren Mobilitätsphase vor dem 4. Dezember 2011 endete – Anwendbarkeit – Grundlage. Im Hinblick auf die Rentenbehandlung gilt die Schutzmaßnahme gemäß der allgemeinen Vorschrift des Art. 1, Abs. 194, lit. d), G. Nr. 147 von 2013 auch für Arbeitnehmer, die von einer Massenentlassung betroffen sind und deren Mobilitätsphase am 4. Dezember 2011 endete, dem Datum des Inkrafttretens von Art. 24, G.D. Nr. 201 von 2011, umgewandelt durch G. Nr. 214 von 2011, da bei Fehlen der Voraussetzungen für die Anwendung des Schutzes gemäß der nachfolgenden lit. e) auch die Massenentlassung eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt.
Dieses Urteil hat mehrere bedeutende Auswirkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 23414 von 2024 einen grundlegenden Schritt zum Schutz der Rentenansprüche von Arbeitnehmern darstellt und die Bedeutung der Gewährleistung eines fairen und direkten Zugangs zu Schutzmaßnahmen hervorhebt. Es ist unerlässlich, dass Arbeitnehmer, die von Massenentlassungen betroffen sind, ihre Rechte und die Möglichkeiten, die die Gesetzgebung bietet, vollständig verstehen.
Diese Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs klärt nicht nur komplexe regulatorische Aspekte, sondern unterstreicht auch die Bedeutung des Schutzes der Arbeitnehmerrechte in Situationen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Die Schutzmaßnahme wird somit zu einem wesentlichen Instrument, um eine reibungslosere Übergangsphase in den Ruhestand für diejenigen zu gewährleisten, die eine Massenentlassung erlitten haben.