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Beschluss Nr. 21894 von 2024: Unrechtmäßigkeit des Einspruchs wegen Rotlichtverstoß ohne Genehmigung | Anwaltskanzlei Bianucci

Verordnung Nr. 21894 von 2024: Rechtswidrigkeit der Beanstandung wegen Rotlichtverstoß ohne Genehmigung

Die jüngste Verordnung Nr. 21894 vom 02. August 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, stellt einen wichtigen Eingriff in die Straßenverkehrsordnung und Sanktionen dar. Insbesondere klärt die Entscheidung die rechtlichen Grenzen für die Verwendung automatischer Anlagen zur Erfassung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Überfahren von Kreuzungen bei Rotlicht.

Der untersuchte Fall

Der Fall entstand aus einer Beanstandung wegen Überfahrens einer Kreuzung bei Rotlicht, das durch ein automatisches Erfassungssystem, bekannt als PARVC (Project Automation Red Violation Control), festgestellt wurde. Das Gericht hob hervor, dass die Beanstandung des Verstoßes als rechtswidrig zu betrachten ist, wenn die Installation und Positionierung des Geräts nicht von der Gemeindeverwaltung genehmigt wurde.

Überfahren einer Kreuzung bei Rotlicht – Fotografische Erfassung in einem bewohnten Gebiet mittels automatischer Ampelanlage (sog. PARVC) – Unterlassene vorherige Genehmigung der Installation und Positionierung des Geräts durch Beschluss der Gemeindeverwaltung – Aufgeschobene Beanstandung des Verstoßes – Rechtmäßigkeit – Ausschluss – Begründung. Im Hinblick auf den Verstoß gegen Art. 146 Abs. 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 285 von 1992 (Überfahren einer Kreuzung bei Rotlicht) ist die aufgeschobene Beanstandung rechtswidrig, wenn die Erfassung in einem bewohnten Gebiet mittels fotografischer Erfassung durch eine automatische Ampelanlage, sog. PARVC (Project Automation Red Violation Control), erfolgte, und zwar mangels vorheriger Genehmigung der Installation und Positionierung des Geräts durch Beschluss der Gemeindeverwaltung, da sie ohne angemessene administrative Regelung als Ausnahme durch die zuständige Behörde erfolgte.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil fügt sich in einen bereits komplexen Rechtsrahmen ein, der durch die Straßenverkehrsordnung (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 285/1992) geregelt ist. Insbesondere legt Artikel 146 Absatz 3 die Regeln für das Überfahren von Ampelkreuzungen fest. Das Gericht bekräftigte, dass die Rechtmäßigkeit von Sanktionen nicht nur vom Verstoß selbst abhängt, sondern auch von der korrekten Durchführung der Verfahren zur Installation und Genehmigung der Erfassungsgeräte. Ohne einen ausdrücklichen Beschluss der Gemeindeverwaltung wird dem Bürger eine der grundlegenden Garantien, nämlich die Rechtssicherheit, entzogen.

Praktische Auswirkungen für die Bürger

Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs hat verschiedene praktische Auswirkungen:

  • Schutz der Bürgerrechte: Jede Sanktion muss durch ein korrektes Verwaltungsverfahren gestützt werden.
  • Klarheit der Regulierung: Es ist unerlässlich, dass die Gemeinden klare Vorschriften für die Nutzung automatischer Erfassungssysteme erlassen.
  • Möglichkeit der Anfechtung: Bürger können gegen erhaltene Sanktionen Einspruch einlegen, wenn die Installation der Anlagen nicht vorher genehmigt wurde.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 21894 von 2024 als wichtiger juristischer Präzedenzfall dient, der den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit bei Straßenverkehrssanktionen bekräftigt. Sie unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Regulierung durch die lokalen Behörden, nicht nur zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften, sondern auch zum Schutz der Bürgerrechte. Es ist unerlässlich, dass die zuständigen Behörden diese Hinweise zur Kenntnis nehmen und im Einklang mit den festgelegten Verfahren handeln, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

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