Das Urteil Nr. 39119 vom 6. Juli 2023, hinterlegt am 26. September 2023, liefert bedeutende Einblicke in die Zuständigkeit von Friedensrichtern bei der Behandlung von Strafsachen. Insbesondere hat der Gerichtshof die Nichtigkeit aufgrund der fehlerhaften Besetzung des richterlichen Kollegiums bestätigt und Fragen zur korrekten Anwendung der einschlägigen Vorschriften aufgeworfen.
Der zentrale Punkt des Urteils betrifft Artikel 407 Absatz 2 Buchstabe a) der Strafprozessordnung, der die Ernennung von Friedensrichtern für Kollegien verbietet, die über bestimmte Straftaten entscheiden müssen. Diese Bestimmung, eingeführt durch das Gesetzesdekret Nr. 116 vom 13. Juli 2017, zielt darauf ab, eine höhere Spezialisierung und Kompetenz der Richter in sensiblen und komplexen Fällen zu gewährleisten.
Friedensrichter - Strafrechtliche Zuständigkeit - Bestimmung zur Besetzung des Kollegiums bei Verfahren wegen der in Art. 407 Abs. 2 lit. a) StPO genannten Straftaten - Nichtigkeit - Gründe. Das nicht abdingbare Verbot, den Friedensrichter zur Besetzung der Kollegien zu bestimmen, die über die in Art. 407 Abs. 2 lit. a) StPO genannten Straftaten entscheiden, eingeführt durch Art. 12 des Gesetzesdekrets Nr. 116 vom 13. Juli 2017, stellt eine Einschränkung der Fähigkeit des Richters gemäß Art. 33 StPO dar, deren Verletzung gemäß Art. 179 StPO eine absolute Nichtigkeit zur Folge hat, in Bezug auf Art. 178 Abs. 1 lit. a) StPO, die unheilbar ist und von Amts wegen in jeder Phase und jedem Grad des Verfahrens berücksichtigt werden muss. (In Anwendung des Grundsatzes hat der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgrund der Nichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung als nichtig gemäß Art. 185 StPO erachtet).
Das vorliegende Urteil hat die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Zusammensetzung der richterlichen Kollegien bestätigt. Ein Fehler bei der Zuweisung der Zuständigkeit an Friedensrichter unter Verstoß gegen das festgelegte Verbot führt zur Nichtigkeit des Verfahrens mit direkten Folgen für die Gültigkeit der erlassenen Entscheidungen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 39119 von 2023 eine wichtige Mahnung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Friedensrichter im Strafrecht darstellt. Die Nichtigkeit aufgrund ihrer unzureichenden Ernennung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Zuständigkeit in Strafverfahren, um so ein effizienteres und gerechteres Justizsystem zu gewährleisten.