Das jüngste Urteil Nr. 20045 vom 26. April 2023, das am 11. Mai desselben Jahres hinterlegt wurde, hat wichtige Fragen bezüglich des Grundsatzes des Verbots eines zweiten Verfahrens, bekannt als "ne bis in idem", aufgeworfen. Dieser Grundsatz, der im Strafrecht von grundlegender Bedeutung ist, verhindert, dass eine Person zweimal wegen derselben Tat verurteilt wird. In diesem Fall hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Grenzen der Befugnisse des Richters im Zusammenhang mit vorsorglichen Maßnahmen geklärt.
In dem untersuchten Fall hat der erkennende Richter der Staatsanwaltschaft gestattet, eine offene Anklage wegen eines assoziativen Verbrechens abzuschließen. Dies führte zur zeitlichen Abgrenzung des "Thema decidendum", wodurch der Umfang des Verfahrens begrenzt wurde. Das Gericht entschied, dass der Richter des vorsorglichen Teilverfahrens diese Entscheidung nicht überprüfen kann, auch wenn sie nicht rechtskräftig ist.
VERBOT EINES ZWEITEN VERFAHRENS ("NE BIS IN IDEM") - Vorsorgliches "Ne bis in idem" - "Offene" Anklage wegen assoziativen Verbrechens - Abschluss durch die Staatsanwaltschaft im angeblich präklusiven Hauptverfahren - Präklusiver Effekt der nicht rechtskräftigen Entscheidung - Konfigurierbarkeit - Überprüfungsbefugnisse des vorsorglichen Richters - Ausschluss - Gründe. Im Hinblick auf das vorsorgliche "bis in idem" kann der Richter des vorsorglichen Teilverfahrens, nachdem der erkennende Richter des angeblich präklusiven Hauptverfahrens der Staatsanwaltschaft gestattet hat, die "offene" Anklage wegen assoziativen Verbrechens zu "schließen" und somit die zeitliche Abgrenzung des "Thema decidendum" akzeptiert hat, diese Entscheidung - die derzeit bestehende und wirksame, wenn auch nicht rechtskräftige - nicht überprüfen oder sie gegebenenfalls inzidentell außer Kraft setzen, um festzustellen, dass das erste Verfahren einen weiteren Zeitraum umfasst als vom erkennenden Richter angenommen, da es diesem obliegt, etwaige Missbräuche zu vermeiden und zu prüfen, ob die Abgrenzung der Anklage nicht zu einem unzulässigen Rücktritt von der Strafverfolgung führt.
Dieses Urteil hebt einige kritische Aspekte der italienischen Strafgesetzgebung hervor. Insbesondere gewinnen die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, auch wenn sie nicht rechtskräftig sind, eine zentrale Bedeutung für die Ausrichtung des vorsorglichen Verfahrens. Dies bedeutet, dass der vorsorgliche Richter die vom erkennenden Richter getroffenen Entscheidungen respektieren muss, wodurch seine Interventionsbefugnisse begrenzt werden.
Das Urteil Nr. 20045 von 2023 liefert bedeutende Anstöße zur Reflexion über das Strafrecht und seine praktische Anwendung. Der vom Obersten Kassationsgerichtshof gewählte Ansatz unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren des Strafverfahrens. Dieses Gleichgewicht ist unerlässlich, um die Achtung der Rechte der Angeklagten und die ordnungsgemäße Rechtspflege zu gewährleisten.