Das Urteil Nr. 17531 vom 22. Februar 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Reflexion über die Anerkennung der Fortsetzung im Exekutionsverfahren. Insbesondere hat der Gerichtshof die italienischen Rechtsvorschriften bezüglich der Anrechnung von zu vollstreckenden Strafen, insbesondere bei fortgesetzten Straftaten, bekräftigt.
Dieses Urteil war notwendig, um einige umstrittene Aspekte der Anwendung von Artikel 657 Absatz 4 der Strafprozessordnung zu klären, der besagt, dass nur die Untersuchungshaft oder Strafen, die "sine titulo" verbüßt wurden, auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet werden können. Der Gerichtshof hat daher festgestellt, dass die Anerkennung eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen Straftaten nicht automatisch die verbleibende Differenz auf die zu vollstreckende Strafe anrechnen lässt.
Anerkennung der Fortsetzung "in executivis" - Strafguthaben - Anrechenbarkeit auf die zu vollstreckende Strafe - Grenzen. Die Anerkennung des Fortsetzungszusammenhangs zwischen Straftaten im Exekutionsverfahren, mit der daraus resultierenden Festlegung einer geringeren Gesamtstrafe als der sich aus der materiellen Kumulation ergebenden, führt nicht dazu, dass die verbleibende Differenz automatisch auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet werden kann. Dem steht die Bestimmung von Art. 657 Abs. 4 StPO entgegen, wonach zu diesem Zweck nur die Untersuchungshaft oder die nach der Tatbegehung "sine titulo" verbüßten Strafen angerechnet werden dürfen und folglich die fortgesetzte Straftat in die einzelnen sie zusammensetzenden Verstöße aufgeteilt werden muss.
Dieser Leitsatz unterstreicht, dass der Gerichtshof nicht nur den in früheren Entscheidungen festgelegten Rechtsgrundsatz bestätigt, sondern auch klärt, dass die Aufteilung fortgesetzter Straftaten in einzelne Verstöße für die korrekte Anwendung von Strafen von grundlegender Bedeutung ist. Es reicht nicht aus, die materielle Kumulation von Strafen zu berücksichtigen, sondern es ist notwendig, die einzelne Straftat zu analysieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 17531 vom 22. Februar 2023 einen wichtigen Schritt bei der Festlegung der Kriterien für die Strafberechnung in Fällen fortgesetzter Straftaten darstellt und zu einer gerechteren und faireren Anwendung der Strafgesetze beiträgt.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 17531 vom 22. Februar 2023 die Rechtsgrundsätze, die die Anerkennung der Fortsetzung im Exekutionsverfahren regeln, klar bekräftigt. Diese Entscheidung klärt nicht nur die Grenzen bei der Anwendung von Strafen, sondern unterstreicht auch die Notwendigkeit einer strengen Auslegung der Vorschriften zum Wohle der Gerechtigkeit und der Rechte der Angeklagten. Es ist unerlässlich, dass Rechtsexperten diese Hinweise berücksichtigen, um eine wirksame und fundierte Verteidigung zu gewährleisten.