Das Urteil Nr. 15243 vom 2. März 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Kontext der unerlaubten Annahme von Sportwetten dar. Insbesondere klärt die Entscheidung die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien und die Beweislast in solchen Verfahren, mit Bezug auf Artikel 4 des Gesetzes Nr. 401 von 1989.
Der vorliegende Fall betrifft V. D., der beschuldigt wird, in Italien Wettannahmen für einen ausländischen, nicht ordnungsgemäß konzessionierten Betreiber durchgeführt zu haben. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat die Entscheidung des Berufungsgerichts von Lecce ohne Zurückverweisung aufgehoben und die Bedeutung einer korrekten Anwendung der geltenden Vorschriften und der europäischen Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit bestätigt.
In Italien für einen ausländischen "Buchmacher" ohne Konzession tätige Tätigkeit – Straftat nach Art. 4 des Gesetzes Nr. 401 von 1989 – Beweislast – Anklage und Verteidigung – Aufteilung – Sachverhalt. Im Bereich der unerlaubten Annahme von Sportwetten ohne Lizenz durch einen Vermittler im Auftrag eines ausländischen Buchmachers erschöpft sich die Beweislast der Anklage in dem Nachweis des materiellen Tatbestands gemäß Art. 4 Absatz 4-bis des Gesetzes Nr. 401 vom 13. Dezember 1989 und des Fehlens einer polizeilichen Erlaubnis gemäß Art. 88 T.U.L.P.S. für den Betreiber. Es obliegt jedoch der Verteidigung, die Nichtanwendung der strafbewehrten Norm und des innerstaatlichen Konzessionsregimes wegen eines Verstoßes gegen die Artikel 43 und 49 des EU-Vertrags, wie vom Gerichtshof ausgelegt, zu beweisen, indem sie die Diskriminierung nachweist, die ihr aufgrund der rechtswidrigen Verweigerung der Genehmigung wegen fehlender Konzession des ausländischen Betreibers, der rechtswidrig wegen Nichtkonformität mit dem Unionsrecht von Ausschreibungen ausgeschlossen wurde, widerfährt.
Der Kern des Urteils ist die Beweislast, die eine entscheidende Rolle bei der Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit spielt. Insbesondere hat der Gerichtshof festgelegt, dass die Beweislast bei der Anklage liegt, was die Feststellung der materiellen Tatbestandsmerkmale und des Fehlens einer Lizenz betrifft. Hinsichtlich der Nichtanwendung der strafbewehrten Norm obliegt es jedoch der Verteidigung, Beweise für eine rechtswidrige Diskriminierung vorzulegen.
Das Urteil Nr. 15243 von 2023 markiert einen Fortschritt bei der Klärung der Verantwortlichkeiten und Rechte der Betreiber im Wettsektor. Die Unterscheidung der Beweislast zwischen Anklage und Verteidigung fügt sich in den breiteren Kontext der europäischen Gesetzgebung ein und unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung eines wettbewerbsfähigen und fairen Umfelds für alle Beteiligten. Für die Betreiber des Sektors ist es unerlässlich, über die rechtlichen Entwicklungen informiert zu bleiben, um eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit auf dem italienischen Markt zu gewährleisten.