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Urteil Nr. 17327 von 2023: Das Recht des ausländischen Angeklagten auf die Unterstützung eines Dolmetschers. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 17327 von 2023: Das Recht des ausländischen Angeklagten auf einen Dolmetscher

Das Urteil Nr. 17327 vom 20. Januar 2023, hinterlegt am 26. April 2023, des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) bietet eine wichtige Reflexion über das Recht ausländischer Angeklagter auf die Unterstützung eines Dolmetschers während des Verfahrens. Dieses Recht ist nicht automatisch, sondern beruht auf spezifischen Bedingungen, wie in Artikel 143 der Strafprozessordnung (Codice di Procedura Penale) klargestellt wird.

Das Recht auf die Unterstützung eines Dolmetschers

Nach Ansicht des Gerichts hat der ausländische Angeklagte nur dann Anspruch auf die Unterstützung eines Dolmetschers, wenn er nachweist oder erklärt, die italienische Sprache nicht zu beherrschen. Dieses Prinzip ist für die Gewährleistung eines fairen Verfahrens von grundlegender Bedeutung, da die Unfähigkeit, sich auszudrücken oder die Verfahrenssprache zu verstehen, die Verteidigung und das Recht auf rechtlichen Schutz beeinträchtigen kann. Das Urteil legt fest, dass keine diskriminierungslose Verpflichtung besteht, diese Unterstützung anzubieten, und überlässt es somit dem Angeklagten, die Hinzuziehung eines Dolmetschers zu beantragen oder nicht.

  • Das Recht ist an die Erklärung gebunden, die italienische Sprache nicht zu verstehen.
  • Die Justizbehörde hat die Befugnis, die Notwendigkeit eines Dolmetschers zu beurteilen.
  • Die Ernennung eines Vertrauensverteidigers impliziert nicht automatisch die Kenntnis der italienischen Sprache.
Ausländischer Angeklagter – Recht auf Unterstützung durch einen Dolmetscher – Bedingungen – Sachverhalt. Das Recht des ausländischen Angeklagten auf Unterstützung durch einen Dolmetscher besteht unter der Bedingung, dass er nachweist oder zumindest erklärt, sich nicht in italienischer Sprache ausdrücken zu können oder diese nicht zu verstehen, da Artikel 143 der Strafprozessordnung (cod. proc. pen.) keine diskriminierungslose Verpflichtung zur Ernennung eines Dolmetschers für Ausländer als solche vorsieht, sondern ihm die Freiheit überlässt zu entscheiden, ob er eine solche Unterstützung beantragt oder nicht, und der Justizbehörde die Befugnis und Pflicht zur Beurteilung der Notwendigkeit zuweist. (In Anwendung des Grundsatzes hat das Gericht entschieden, dass angesichts der wiederholten Anträge auf einen Dolmetscher die Ernennung eines Vertrauensverteidigers durch den ausländischen Angeklagten, der sich ohne festen Wohnsitz in Italien aufhält, kein symptomatisches Element darstellte, aus dem auf die Kenntnis der italienischen Sprache geschlossen werden könnte).

Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat mehrere bedeutende Auswirkungen. Erstens stellt es einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Fälle dar und klärt, dass das Recht auf die Unterstützung eines Dolmetschers nicht als Automatismus betrachtet werden kann, sondern von Fall zu Fall beurteilt werden muss. Darüber hinaus unterstreicht das Gericht die Bedeutung der Gewährleistung, dass ausländische Angeklagte ihr Recht auf Verteidigung wirksam ausüben können, und verhindert, dass Sprachbarrieren ihren Zugang zur Justiz beeinträchtigen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 17327 von 2023 einen Schritt nach vorn bei der Wahrung der Rechte ausländischer Angeklagter darstellt und die Notwendigkeit einer sorgfältigen und personalisierten Beurteilung des Rechts auf die Unterstützung eines Dolmetschers hervorhebt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Akteure des Rechtssystems sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um ein faires und gerechtes Verfahren für alle zu gewährleisten.

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