Der Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 30787 vom 15. September 2025 eine wichtige Klarstellung zum anwendbaren Verfahren für die Beschwerde gegen die Anordnung des Richters für die Voruntersuchung (GIP), die die Rückgabe von beschlagnahmten Gütern verweigert, vorgenommen. Diese Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung für das Verständnis der prozessualen Dynamik im Strafrecht, insbesondere angesichts der Änderungen durch die Cartabia-Reform (Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022).
Im Rahmen eines Strafverfahrens können Güter, die für die Straftat relevant sind oder als Beweismittel dienen, einer beweis-sichernden Beschlagnahme unterliegen (Art. 253 StPO). Diese vorsorgliche reale Maßnahme, obwohl vorübergehend, wirkt sich auf das Vermögen des Beschuldigten oder Dritter aus. Artikel 263 StPO regelt die Rückgabe der beschlagnahmten Güter und sieht die Möglichkeit vor, den GIP aufzuheben, wenn die beweis-sichernden Erfordernisse entfallen.
Wenn der GIP diesen Antrag ablehnt, wie im Fall des Angeklagten E. P. mit Anordnung des Gerichts von Mailand vom 17.01.2025 geschehen, erlaubt das Gesetz die Einreichung einer Kassationsbeschwerde. Die von Urteil Nr. 30787/2025 gelöste Frage betraf die Bestimmung des anwendbaren Verfahrens für diese Anfechtung: ob es den Formen des "nicht-beteiligten" Kammerverfahrens oder dem Verfahren folgen sollte, das eine mündliche Verhandlung zulässt.
Die Kassationsbeschwerde gegen die Anordnung des Richters für die Voruntersuchung gemäß Art. 263 Abs. 5 StPO, mit der der Antrag auf Rückgabe von beschlagnahmten Gütern abgelehnt wird, wird im Consiglio di Camera mit den Formen des nicht-beteiligten Verfahrens gemäß Art. 611 Abs. 1 StPO entschieden, da das entsprechende Verfahren nicht zu denjenigen gehört, für die der nachfolgende Absatz 1-bis – eingeführt durch das Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150 – die Beantragung einer mündlichen Verhandlung anstelle der schriftlichen Verhandlung zulässt, welche das vordefinierte Verfahrensmodell darstellt.
Die Leitsatzentscheidung des Kassationsgerichtshofs klärt, dass die Beschwerde gegen eine Anordnung des GIP, die die Rückgabe beschlagnahmter Güter verweigert, im Consiglio di Camera gemäß Artikel 611 Absatz 1 StPO behandelt werden muss. Dies bedeutet, dass die Entscheidung auf der Grundlage der schriftlichen Akten ohne mündliche Beteiligung der Parteien getroffen wird. Die Entscheidung unterstreicht, dass dieses Verfahren nicht zu den Ausnahmen gehört, die durch Absatz 1-bis desselben Artikels 611 durch das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022 eingeführt wurden, welches für bestimmte Fälle eine mündliche Verhandlung zulässt. Für die Rückgabe beschlagnahmter Güter bleibt somit das "vordefinierte Verfahrensmodell" das schriftliche, was Schnelligkeit gewährleistet, aber den direkten Austausch einschränkt.
Die Cartabia-Reform (Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150) hat bedeutende Änderungen in der Strafprozessordnung eingeführt, mit dem Ziel, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zu den Neuerungen gehört die Umformulierung von Artikel 611 StPO mit der Einführung des Absatzes 1-bis, der die Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung zu beantragen, in bestimmten Fällen erweitert hat und eine Öffnung hin zu einer stärkeren Beteiligung der Parteien im Legitimationsverfahren darstellt.
Die vorliegende Entscheidung, mit der die Beschwerde von E. P. gegen die Anordnung des GIP von Mailand abgewiesen wurde, hat die Grenzen dieser Neuerung aufgezeigt. Das Gericht hat klargestellt, dass trotz der allgemeinen Absicht der Reform, die Möglichkeiten des mündlichen Verfahrens zu erweitern, das Anfechtungsverfahren gegen die Ablehnung der Rückgabe beschlagnahmter Güter weiterhin an das nicht-beteiligte Kammerverfahren gebunden ist. Diese Ausrichtung zielt darauf ab, die Schnelligkeit von Entscheidungen über Nebenfragen wie die Verfügbarkeit von Gütern zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs mit dem Präsidenten A. C. und dem Berichterstatter P. D. G. wägt Schnelligkeit und prozessuale Garantien ab.
Die Klarheit der Verfahrensnormen ist ein grundlegender Pfeiler. Entscheidungen wie das Urteil Nr. 30787/2025 sind unerlässlich, um das Vorgehen von Anwälten und die Erwartungen der Bürger richtig zu lenken. Die sichere Kenntnis des für eine bestimmte Anfechtung geltenden Verfahrens ermöglicht eine bessere Vorbereitung der Verteidigungsstrategien. Die Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs, die auch frühere Leitsatzentscheidungen (wie Nr. 9857 von 2009 der Vereinigten Kammern) heranzieht, spielt eine entscheidende Rolle bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts und trägt zu dessen Rechtssicherheit bei.
Das Urteil Nr. 30787 von 2025 des Kassationsgerichtshofs stellt einen festen Punkt in der Auslegung der strafprozessualen Vorschriften bezüglich Beschlagnahmungen und Anfechtungsverfahren dar. Es bekräftigt, dass für Anträge auf Rückgabe von beschlagnahmten Gütern und die entsprechende Kassationsbeschwerde die Behandlung im Consiglio di Camera mit den Formen des nicht-beteiligten Verfahrens gemäß Artikel 611 Absatz 1 StPO Vorrang hat.
Diese Entscheidung ist ein Beispiel dafür, wie die Rechtsprechung die Anwendung von Gesetzen weiter klärt und wesentliche Richtlinien für die Rechtsanwender bietet. In einer Zeit gesetzgeberischer Reformen, die auf Vereinfachung abzielen, ist es unerlässlich, dass der Oberste Gerichtshof klare Grenzen zieht und die Kohärenz des Systems und den Schutz der Rechte gewährleistet. Für diejenigen, die sich mit der Materie der Beschlagnahmungen und Anfechtungen befassen, ist die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts unerlässlich, um die prozessualen Nuancen zu navigieren und die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten.