Das Verbrechen der Nachstellung, des Stalkings, bedroht die individuelle Freiheit und Sicherheit. Die Rechtsprechung bemüht sich um einen wirksamen Schutz. Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 23201, hinterlegt am 20.06.2025, klärt die Anwendung von Schutzmaßnahmen bei neuen nachstellenden Handlungen. Die Entscheidung, die die Berufung gegen die Anordnung des Tribunals für Freiheit von Potenza zurückwies, beleuchtet die Grenze zwischen "offener Anklage" und "geschlossener Anklage" mit wichtigen Auswirkungen auf die Verschärfung von Schutzmaßnahmen.
Artikel 612 bis des italienischen Strafgesetzbuches (c.p.) bestraft, wer durch wiederholte Handlungen droht oder belästigt, was zu schwerer Angst, Furcht um die Unversehrtheit führt oder das Opfer zwingt, seine Gewohnheiten zu ändern. Schutzmaßnahmen (Artikel 273 ff. der italienischen Strafprozessordnung - c.p.p.) sind unerlässlich. Aber was passiert, wenn der Nachsteller trotz einer Maßnahme seine Handlungen fortsetzt? Der Oberste Kassationsgerichtshof antwortet mit dem Urteil Nr. 23201/2025 (Präsidentin Dr. C. R., Berichterstatterin Dr. B. M. T.), indem er unterscheidet zwischen:
Diese Unterscheidung ist im vorsorglichen Verfahren von grundlegender Bedeutung. Wenn die Anklage "offen" ist, erfordern nachfolgende Handlungen keine Eröffnung eines neuen Strafverfahrens oder die Ausstellung eines neuen Schutztitels. Sie können zur Verschärfung der bereits laufenden Maßnahme bewertet werden.
Im Hinblick auf Nachstellungstaten stellen nachfolgende Handlungen im Falle einer "offenen" Anklage die Fortsetzung desselben Verbrechens dar, so dass sie im vorsorglichen Verfahren zur Verschärfung der bereits laufenden Maßnahme bewertet werden können, ohne dass die Eintragung eines neuen Strafverfahrens und die Ausstellung eines weiteren Schutztitels erforderlich sind. (In der Begründung präzisierte das Gericht, dass im Gegensatz dazu bei einer "geschlossenen" Anklage nachfolgende Taten in eine ergänzende Anklage oder eine neue Eintragung einfließen müssen).
Diese Leitsatzentscheidung ist von großer Bedeutung: Wenn die Stalking-Anklage "offen" formuliert ist, werden neue nachstellende Handlungen als Fortsetzung desselben Verbrechens betrachtet. Dies ermöglicht es dem Richter, die laufende Schutzmaßnahme schnell zu verschärfen (z. B. von einem Annäherungsverbot zu Hausarrest), ohne die langwierigen Verfahren eines neuen Gerichtsverfahrens. Ziel ist es, eine sofortige und wirksame Reaktion auf die fortbestehende Gefahr für das Opfer zu gewährleisten. Wenn die Anklage hingegen "geschlossen" ist, erfordern nachfolgende Taten eine ergänzende Anklage oder ein neues Strafverfahren.
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs hat erhebliche Auswirkungen. Für die Opfer bietet sie eine größere Gewährleistung des Schutzes: Die Möglichkeit einer sofortigen Verschärfung von Schutzmaßnahmen ohne Verzögerungen schafft Vertrauen und kann abschreckend wirken. Für Juristen unterstreicht sie die strategische Bedeutung der Formulierung der Anklage. Eine "offene Anklage" bietet mehr Flexibilität und Reaktionsfähigkeit bei der Anwendung und Verschärfung von Schutzmaßnahmen und erweist sich als agileres und wirksameres Instrument im Kampf gegen Stalking. Diese Ausrichtung steht im Einklang mit europäischen Richtlinien und der Istanbul-Konvention, die wirksame Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt fördern. Das Urteil Nr. 23201/2025 ist ein grundlegender Baustein in der Rechtsprechung zu Nachstellungstaten und stärkt die Instrumente für einen schnelleren und wirksameren Schutz der Opfer, was das ständige Engagement unseres Rechtssystems zum Schutz der Grundrechte beweist.