Verletzung der militärischen Übergabe: Urteil 24919/2025 und die Ausweitung der Vorschriften

Im sensiblen Bereich des Militärrechts ist die Einhaltung von Regeln von grundlegender Bedeutung. Jeder Soldat ist verpflichtet, genaue Vorschriften zu befolgen, deren Verletzung schwere Straftaten darstellen kann. Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 24919 vom 7. Juli 2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Präsident M. Boni, Berichterstatter S. Aprile) liefert eine entscheidende Klarstellung zum Straftatbestand der Verletzung der Übergabe, der in Artikel 120 des Militärstrafgesetzbuchs für den Frieden (CPMP) geregelt ist.

Die militärische Übergabe: Mehr als ein spezifischer Befehl

Der Straftatbestand der Verletzung der Übergabe sanktioniert den Soldaten, der die für einen Dienst erteilten Anweisungen nicht befolgt. Es stellt sich oft die Frage, ob solche Vorschriften im spezifischen Befehl ausdrücklich erwähnt werden müssen. Das vorliegende Urteil, das die Berufung des Angeklagten S. Vergara zurückweist, befasst sich genau mit diesem Punkt. Der Fall betraf einen Soldaten, der Anweisungen zur Waffenaufbewahrung (enthalten in einem internen Rundschreiben) verletzt hatte, obwohl dieses Rundschreiben nicht im Dienstbefehl erwähnt war, der ihm eine Aufgabe in Zivilkleidung mit gewöhnlicher Bewaffnung zuwies.

Der Grundsatz des Urteils 24919/2025

Der Oberste Gerichtshof hat einen Eckpfeiler bekräftigt: Die "Übergabe" beschränkt sich nicht auf die zum Zeitpunkt erteilten Anweisungen, sondern umfasst einen breiteren Regelungskatalog. Hier ist die Leitsatz:

Für die Konstituierung des Straftatbestands der Verletzung der Übergabe gemäß Art. 120 Militärstrafgesetzbuch für den Frieden sind alle zwingenden, allgemeinen oder besonderen, dauerhaften oder vorübergehenden, schriftlichen oder mündlichen Vorschriften relevant, die für die Erfüllung eines bestimmten Dienstes zur Regelung seiner Ausführungsmodalitäten erteilt wurden, unabhängig von ihrer spezifischen und direkten Bezugnahme im besonderen Befehl. (Sachverhalt bezüglich der Verletzung der Vorschriften eines Rundschreibens zur Waffenaufbewahrung, bei dem es als unerheblich erachtet wurde, dass dieses Rundschreiben nicht im spezifischen Befehl erwähnt worden war, mit dem angeordnet wurde, dass der Angeklagte einen Dienst in Zivilkleidung mit der üblichen Bewaffnung leistet, da es ergänzende Bestimmungen zum Verhalten bei der Ausführung dieser Art von Dienst enthielt).

Dieser Abschnitt ist entscheidend: Der Soldat ist verpflichtet, alle Bestimmungen zu kennen und zu befolgen, die die Ausführungsmodalitäten eines Dienstes ergänzen und spezifizieren, auch wenn sie im spezifischen Befehl nicht wörtlich erwähnt werden. Die Unerheblichkeit des direkten Bezugs verdeutlicht, dass die Übergabe aus folgenden Regeln besteht:

  • Zwingend und klar;
  • Allgemein oder besonders;
  • Dauerhaft oder vorübergehend;
  • Schriftlich oder mündlich.

Im konkreten Fall war das Rundschreiben zur Waffenaufbewahrung eine wesentliche ergänzende Bestimmung, deren Nichteinhaltung den Straftatbestand begründete, unabhängig von ihrer Erwähnung im Befehl.

Schlussfolgerungen und praktische Auswirkungen

Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Verantwortung des Militärpersonals. Es reicht nicht aus, den direkten Befehl auszuführen; es ist unerlässlich, alle Vorschriften, Verordnungen und Rundschreiben zu kennen und anzuwenden, die, auch wenn sie nicht im Befehl erwähnt werden, integraler Bestandteil der "Übergabe" sind. Dies gilt insbesondere für kritische Aspekte wie Sicherheit und Waffenmanagement. Die Rechtsprechung stärkt die Vorstellung, dass die Verantwortung des Soldaten eine aktive und bewusste Beteiligung an der Kenntnis und Anwendung der Regeln erfordert.

Das Urteil Nr. 24919 von 2025 stellt einen wichtigen Bezugspunkt dar. Es unterstreicht, dass sich die Sorgfalt und Professionalität des Soldaten auch in der proaktiven Kenntnis und Anwendung ergänzender Bestimmungen manifestiert und so die Einhaltung des Gesetzes, die operative Effizienz und die Sicherheit in den Streitkräften gewährleistet.

Anwaltskanzlei Bianucci