Vertragsbetrug und Überweisung auf IBAN-Karte: Der Oberste Kassationsgerichtshof (Urteil Nr. 25992/2025) klärt Zeit und Ort der Vollendung

Im Bereich der Online-Vermögensdelikte stellt der Vertragsbetrug erhebliche Herausforderungen bei der Bestimmung des Zeitpunkts und Ortes seiner Vollendung dar. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 25992 vom 01.07.2025 (eingereicht am 15.07.2025) eine entscheidende Auslegung für Zahlungen per Banküberweisung auf eine wiederaufladbare Karte mit IBAN geliefert. Diese Entscheidung bietet mehr Rechtssicherheit und hat wichtige praktische Auswirkungen für Opfer und das Strafrecht.

Vertragsbetrug im digitalen Zeitalter: Das Detail des Urteils

Der Vertragsbetrug gemäß Art. 640 StGB liegt vor, wenn durch Täuschungshandlungen oder List ein Irrtum bei einer Person hervorgerufen wird, wodurch ein ungerechtfertigter Vorteil und ein Schaden für einen anderen erzielt werden. Der untersuchte Fall betraf einen Betrug mit Zahlung per Überweisung auf eine wiederaufladbare Karte mit IBAN. Die Frage war, ob das Verbrechen mit der Anweisung zur Zahlung durch das Opfer oder mit dem tatsächlichen Erhalt des Geldes durch den Betrüger vollendet ist.

Das Berufungsgericht Bologna (Entscheidung vom 28.11.2024) hatte die Entscheidung mit Verweisung aufgehoben. Der Kassationsgerichtshof mit Präsident und Berichterstatter A. P. und Berichterstatter M. D. B. hat die Überweisung auf eine IBAN-Karte einer gewöhnlichen Transaktion auf einem Girokonto gleichgestellt, bei der Anweisung zur Zahlung und Gutschrift nicht gleichzeitig erfolgen. Diese Unterscheidung ist für den Zeitpunkt der Vollendung von grundlegender Bedeutung.

Der Vertragsbetrug, der durch Zahlung mittels Banküberweisung auf eine Karte mit IBAN, die mit einem bei einer lokalen Bank geführten Girokonto verbunden ist, begangen wird, vollendet sich, da es sich um eine der Banküberweisung gleichgestellte Transaktion handelt, bei der die Zahlungsanweisung nicht gleichzeitig mit der Gutschrift erfolgt, zu dem Zeitpunkt und an dem Ort, an dem der Täter den ungerechtfertigten Vorteil durch den Einzug der Summe erlangt, und nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anweisung zur Zahlung durch die geschädigte Person erteilt wird.

Diese Leitsatzentscheidung klärt, dass der Betrug nicht mit der Vermögensverfügung des Opfers (z. B. der Überweisung) vollendet ist, sondern wenn der Betrüger den ungerechtfertigten Vorteil erlangt, d. h. wenn er tatsächlich über die Summe verfügen kann. Das Verbrechen ist zu dem Zeitpunkt und an dem Ort vollendet, an dem der Täter, wie F. B., das Geld einzieht oder verwendet. Diese Auslegung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung (Nr. 36359/2016 und Nr. 23781/2020), die die Vollendung an den tatsächlichen Vermögensschaden des Opfers und den ungerechtfertigten Vorteil des Täters knüpft.

Rechtliche Implikationen und Gesetzesbezüge

Die Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof hat erhebliche praktische Auswirkungen. Die Bestimmung des Zeitpunkts und Ortes der Vollendung des Verbrechens ist entscheidend für die örtliche Zuständigkeit und die Berechnung der Verjährungsfristen. Wenn das Verbrechen am Ort des Erhalts des Vorteils vollendet wird, kann dieser Ort auch außerhalb des Wohnsitzes des Opfers oder des Ortes der Zahlungsanweisung liegen.

Die Gesetzesbezüge umfassen die Art. 8 und 9 StGB (Territorialität des Strafrechts) und Art. 640 StGB (Betrug). Das Urteil bekräftigt die wesentlichen Elemente des Betrugs:

  • Täuschungshandlungen oder List;
  • Hervorrufen eines Irrtums bei der geschädigten Person;
  • Vermögensverfügung;
  • Ungerechtfertigter Vorteil und entsprechender Schaden für das Opfer.

Die Gleichstellung der Überweisung auf eine wiederaufladbare IBAN-Karte mit einer herkömmlichen Banküberweisung, wodurch die Vorstellung überwunden wird, dass die bloße Zahlungsanweisung ausreicht, stärkt den Schutz des Opfers.

Schlussfolgerungen: Rechtssicherheit bei Online-Betrug

Das Urteil Nr. 25992/2025 des Kassationsgerichtshofs ist ein wichtiger Bezugspunkt für die Rechtsprechung im Bereich des digitalen Vertragsbetrugs. Die Klärung des Zeitpunkts und Ortes der Vollendung ist für die korrekte Anwendung des Gesetzes, die Wirksamkeit von Ermittlungen und den Schutz der Opfer unerlässlich. Diese Entscheidung bietet mehr Rechtssicherheit und ermöglicht es Juristen und Bürgern, die Mechanismen und Folgen von Online-Betrug besser zu verstehen. Es ist unerlässlich, dass das Strafrecht sich an die neuen Formen der Kriminalität anpasst und klare und präzise Antworten liefert.

Anwaltskanzlei Bianucci