Die Erschwerung durch "mehrere Personen in Gemeinschaft": Das Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 25175/2025 und die tatsächliche Anklage

Im italienischen Strafrecht ist die korrekte Anwendung von erschwerenden Umständen von entscheidender Bedeutung, da sie sich direkt auf die Schwere der Straftat und folglich auf die Strafe auswirkt. Unter diesen ist die Erschwerung durch die Begehung einer Straftat durch mehrere Personen in Gemeinschaft (geregelt in Artikel 110 des Strafgesetzbuches und in Artikel 585 für Delikte gegen Leben und körperliche Unversehrtheit, wie vorsätzliche Körperverletzung gemäß Art. 582 StGB) oft Gegenstand von Debatten, insbesondere hinsichtlich der Art und Weise ihrer Anklage. In diesem Zusammenhang bietet die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichtshofs, das Urteil Nr. 25175 vom 5. Juni 2025 (eingereicht am 9. Juli 2025), eine grundlegende Klarstellung, die die Grenzen aufzeigt, innerhalb derer diese Erschwerung rechtmäßig in der tatsächlichen Anklage geltend gemacht werden kann.

Die Erschwerung durch "mehrere Personen in Gemeinschaft": Normativer Kontext und Relevanz

Die Erschwerung durch "mehrere Personen in Gemeinschaft" liegt vor, wenn eine Straftat von mindestens zwei Personen begangen wird, die in Mittäterschaft handeln und sich gleichzeitig am selben Ort befinden oder sich anderweitig in einer Situation befinden, die zu einer Erhöhung der Gefährlichkeit oder Einschüchterung der kriminellen Handlung führt. Dieser Umstand ist für verschiedene Arten von Straftaten vorgesehen und findet im Fall von Delikten gegen Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 585 Absatz 1 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit Artikel 110 StGB Anwendung. Seine Relevanz ist offensichtlich: Die Anwesenheit mehrerer Personen, die bei der Begehung einer Straftat zusammenarbeiten, erhöht nicht nur die Gefährlichkeit der Handlung, sondern kann auch die Verteidigung des Opfers erschweren und somit eine Verschärfung der Strafe rechtfertigen.

Die Rechtsfrage und die Position des Kassationsgerichtshofs

Der Kernpunkt der Frage, der in den Gerichten oft diskutiert wird, betrifft die Art und Weise der Anklage dieser Erschwerung. Ist es notwendig, dass sie ausdrücklich im Anklagesatz erwähnt wird? Oder reicht es aus, dass sie sich aus den beschriebenen Fakten ergibt? Das Urteil Nr. 25175/2025, das von der Fünften Strafkammer des Kassationsgerichtshofs mit dem Vorsitzenden R. Pezzullo und dem Berichterstatter I. Scordamaglia erlassen wurde, lieferte eine klare und detaillierte Antwort und erklärte die Berufung des Angeklagten L. P.M. S. G. gegen das Urteil des Berufungsgerichts von L'Aquila für unzulässig.

In Bezug auf Delikte gegen Leben und körperliche Unversehrtheit muss die Erschwerung durch mehrere Personen in Gemeinschaft als rechtmäßig in der tatsächlichen Anklage geltend gemacht betrachtet werden, wenn die Anwesenheit von mindestens zwei Mittätern zum Zeitpunkt der Begehung des Delikts aus der Art und Weise der Begehung von damit verbundenen oder verknüpften Straftaten, wie in den jeweiligen Anklagesätzen beschrieben, abgeleitet werden kann, auch wenn der Angeklagte für diese Straftaten freigesprochen wurde, sofern der zugrunde liegende Sachverhalt endgültig festgestellt wurde.

Diese Leitsatz ist von grundlegender Bedeutung und verdient eine sorgfältige Analyse. Das Gericht stellt fest, dass die Erschwerung "in der tatsächlichen Anklage" geltend gemacht werden kann, was bedeutet, dass ihre ausdrückliche formale Erwähnung im Anklagesatz nicht zwingend erforderlich ist, solange die tatsächlichen Elemente, die sie begründen, klar ableitbar sind. Die wirkliche Neuerung, oder besser gesagt, die Präzisierung einer gefestigten Ausrichtung (wie in früheren Leitsätzen wie Nr. 22120 von 2022 oder den Vereinigten Kammern Nr. 24906 von 2019 erwähnt), liegt in der Möglichkeit, die Anwesenheit der Mittäter aus "damit verbundenen oder verknüpften Straftaten" abzuleiten.

Dies bedeutet, dass auch wenn der Angeklagte, wie im Fall von L. P.M. S. G., für die verbundenen oder verknüpften Straftaten freigesprochen wurde, die Erschwerung dennoch angewendet werden könnte, vorausgesetzt, der "zugrunde liegende Sachverhalt wurde endgültig festgestellt". Dies ist ein Grundsatz, der darauf abzielt, die volle Anwendung des Strafrechts zu gewährleisten und zu verhindern, dass bloße Verfahrensfragen oder der Ausgang einzelner Verfahren die korrekte Qualifizierung des Verhaltens behindern. Mit anderen Worten, was zählt, ist die tatsächliche, unzweifelhaft festgestellte Realität der Anwesenheit mehrerer Personen zum Zeitpunkt des Delikts.

Für die Anwendung dieses Grundsatzes können wir die erforderlichen Bedingungen zusammenfassen:

  • Die Anwesenheit von mindestens zwei Mittätern zum Zeitpunkt des Delikts muss objektiv feststellbar sein.
  • Diese Anwesenheit kann auch aus Straftaten abgeleitet werden, die mit dem Hauptdelikt verbunden oder verknüpft sind.
  • Der Angeklagte kann für die verbundenen Straftaten freigesprochen worden sein, aber der Sachverhalt in Bezug auf diese Straftaten muss endgültig festgestellt worden sein.
  • Die Anklage erfolgt "in der tatsächlichen Anklage", d. h. durch die Beschreibung der konkreten Modalitäten der Begehung der Straftat.

Praktische Auswirkungen und rechtlicher Schutz

Diese Entscheidung hat wichtige Auswirkungen sowohl für die Staatsanwaltschaft als auch für die Verteidigung. Für die Staatsanwaltschaft bestätigt das Urteil eine gewisse Flexibilität bei der Formulierung von Anklagesätzen, die es ermöglicht, tatsächliche Elemente hervorzuheben, die auch aus anderen, aber verbundenen Verfahren hervorgegangen sind. Für die Verteidigung ist es hingegen von entscheidender Bedeutung, alle Prozessakten sorgfältig zu analysieren, einschließlich derjenigen, die sich auf verbundene oder verknüpfte Straftaten beziehen, um die tatsächliche Feststellung des Sachverhalts und seine Eignung zum Nachweis der Anwesenheit mehrerer Personen in Gemeinschaft anzufechten. Es ist entscheidend zu überprüfen, ob die Feststellung des Sachverhalts "endgültig" ist und nicht auf bloßen Hypothesen oder nicht bewiesenen Indizien beruht.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 25175 von 2025 des Kassationsgerichtshofs stellt einen bedeutenden Bezugspunkt für die Anwendung der Erschwerung durch mehrere Personen in Gemeinschaft bei Delikten gegen Leben und körperliche Unversehrtheit dar. Indem der Oberste Gerichtshof den Grundsatz der "tatsächlichen Anklage" bekräftigt und die Möglichkeit erweitert, die Anwesenheit der Mittäter aus verbundenen Straftaten abzuleiten, auch im Falle eines Freispruchs, sofern der Sachverhalt endgültig festgestellt ist, strebt er eine stärkere Angleichung der rechtlichen Qualifizierung an die prozessuale Realität an. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer eingehenden und sorgfältigen Analyse der tatsächlichen Elemente, wobei die materielle Wahrheit und die Notwendigkeit eines aufmerksamen und kompetenten rechtlichen Schutzes für alle Beteiligten des Strafverfahrens im Mittelpunkt stehen.

Anwaltskanzlei Bianucci