Das Konzept des Fortsetzungsdelikts, das in Artikel 81 Absatz 2 des italienischen Strafgesetzbuches geregelt ist, ist im italienischen Recht von entscheidender Bedeutung und zielt darauf ab, die Strafe für diejenigen zu mildern, die mehrere Rechtsverstöße mit einem einzigen kriminellen Plan begehen. Seine Anwendung wird jedoch kompliziert, wenn die Straftaten mit unterschiedlichen Verfahrensarten beurteilt wurden, wie z. B. das verkürzte Verfahren und die Einigung, die Strafmilderungen vorsehen. Das Urteil Nr. 17175 vom 30.01.2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich genau mit dieser heiklen Frage und gibt dem Vollstreckungsrichter Klarheit darüber, wie in solchen Kontexten das "schwerste Verbrechen" zu bestimmen ist. Diese Entscheidung von großer praktischer Bedeutung verdient eine sorgfältige Analyse, um ihre Tragweite für die Berechnung der endgültigen Strafe zu verstehen.
Artikel 81 Absatz 2 des Strafgesetzbuches besagt, dass jemand, der mit demselben kriminellen Plan mehrere Gesetzesverstöße begeht, mit der für den schwersten Verstoß vorgesehenen Strafe, erhöht bis zum Dreifachen, bestraft wird. Dieses Institut zielt auf eine insgesamt weniger belastende Sanktion ab als die materielle Kumulation von Strafen, indem es die Einheitlichkeit der kriminellen Absicht anerkennt. Die Anwendung erfordert die Identifizierung des "schwersten" Verbrechens, das als Grundlage für die Strafberechnung dient. In diesem Punkt stieß die Rechtsprechung oft auf interpretatorische Schwierigkeiten, insbesondere wenn die Verbrechen mit unterschiedlichen Verfahrensarten beurteilt wurden, die Strafmilderungen vorsehen.
Das Urteil Nr. 17175 vom 30.01.2025 (eingereicht am 07.05.2025) mit dem Vorsitzenden G. D. M. und dem Berichterstatter F. C. befasst sich mit dem Kriterium zur Identifizierung des schwersten Verbrechens im Hinblick auf die Fortsetzung, wenn ein Verbrechen mit einem verkürzten Verfahren und das andere Gegenstand einer Einigungsentscheidung war. Beide Verfahren sehen Strafmilderungen vor. Die Debatte drehte sich um die Berücksichtigung der Strafe "in abstracto" oder "in concreto".
Das Gericht, das die Entscheidung des Tribunals von Rom vom 24.09.2024 bezüglich des Angeklagten G. C. teilweise unter Zurückverweisung aufhob, lieferte eine klare Antwort, die in der folgenden Leitsatzung kristallisiert ist:
Im Hinblick auf die Fortsetzung im Vollstreckungsverfahren zwischen einer mit verkürztem Verfahren beurteilten Straftat und einer Straftat, die Gegenstand einer Einigungsentscheidung ist, muss das Gericht bei der Bestimmung der schwersten Straftat die tatsächlich verhängten Strafen der beiden Entscheidungen berücksichtigen, einschließlich der für die jeweiligen Strafmilderungsverfahren vorgenommenen Reduzierung.
Dieser Grundsatz ist von grundlegender Bedeutung: Der Vollstreckungsrichter muss die tatsächlich verhängten Strafen berücksichtigen, die bereits die Reduzierungen aufgrund des verkürzten Verfahrens (Art. 442 Abs. 2 c.p.p.) oder der Einigung (Art. 444 c.p.p.) enthalten. Diese Auslegung steht im Einklang mit einer Rechtsprechungslinie, die den konkreten Verfahrensdaten und der Rechtssicherheit der Strafe Vorrang einräumt (z. B. Cass. Pen. Nr. 21808/2020 und Nr. 30119/2021) und abweichende Ausrichtungen überwindet. Die Vereinigten Kammern (Urteile Nr. 35852/2018 und Nr. 7029/2024) hatten bereits in diese Richtung gewiesen.
Die Auswirkungen sind erheblich:
Für den Angeklagten ist die Entscheidung des Kassationsgerichts ein fester Punkt: Die Wahl alternativer Verfahren behält auch bei der Fortsetzung ihre volle Wirksamkeit. Die erzielte Strafmilderung wird vom Vollstreckungsrichter nicht neu bewertet, was das Vertrauen in die Verfahrensinstrumente und die Vorhersehbarkeit des Sanktionsergebnisses stärkt.
Für das Justizsystem fördert das Urteil Effizienz und Kohärenz. Der Vollstreckungsrichter (Art. 671 c.p.p.) ist nun aufgefordert, ein einheitliches Kriterium anzuwenden, was Rechtsstreitigkeiten reduziert und eine größere Einheitlichkeit gewährleistet. Diese Entscheidung klärt nicht nur einen technischen Aspekt, sondern stärkt auch die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Rechtssicherheit.
Das Urteil Nr. 17175 vom 30.01.2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs ist ein klärender und relevanter Eingriff in das italienische Strafrecht. Indem es die Frage der Bestimmung des schwersten Verbrechens bei Fortsetzung zwischen Strafen aus dem verkürzten Verfahren und der Einigung behandelt, hat das Gericht einen Grundsatz festgelegt, der die Konkretheit der verhängten Strafen bevorzugt. Diese Ausrichtung gewährleistet größere Rechtssicherheit, vereinfacht die Aufgabe des Vollstreckungsrichters und bekräftigt den Wert der Strafmilderungsverfahren. Für Juristen und Bürger ist dies ein Leuchtfeuer in der komplexen Materie der Fortsetzung, das eine transparentere, gerechtere und vorhersehbarere Anwendung der Strafjustiz festigt.