Der jüngste Beschluss des Kassationsgerichtshofs Nr. 8772 vom 30. März 2021 bietet einen besonderen Anlass zur Reflexion über die Haftung öffentlicher Körperschaften bei der Verwaltung öffentlicher Werke und ihre mögliche Haftung für Schäden, die durch mangelnde Instandhaltung verursacht werden. Der Fall betraf T. A., eine Immobilieneigentümerin, die einen Schaden durch den Einsturz einer Begrenzungsmauer erlitt und die Haftung der Gemeinde Civitella Roveto für die schlechte Bewirtschaftung von Regenwasser von einer Gemeindestraße geltend machte.
Das Berufungsgericht L'Aquila hatte die Klage von T. zunächst auf der Grundlage von Art. 913 des Zivilgesetzbuches (c.c.), der die Haftung im Falle von Wasserabfluss regelt, abgewiesen. Der Kassationsgerichtshof gab jedoch der Berufung von T. statt und betonte, dass es sich in dem vorliegenden Fall nicht um ein einfaches Nachbarschaftsverhältnis zwischen Grundstücken handelte, sondern um eine direkte Haftung der öffentlichen Körperschaft wegen unterlassener Instandhaltung.
Die Haftung der lokalen Körperschaft ergibt sich nicht aus der übergeordneten Stellung der Straße, sondern aus der Nichterfüllung der allgemeinen Instandhaltungspflicht für öffentliche Güter.
Der Kassationsgerichtshof stellte klar, dass Art. 913 c.c. in diesem Zusammenhang nicht angewendet werden kann, da öffentliche Werke wie Straßen nicht dazu bestimmt sind, spezifische landwirtschaftliche Vorteile zu erzielen, sondern dem Grundsatz des "neminem laedere" (niemanden schädigen) entsprechen müssen. Daher ist die lokale Körperschaft verpflichtet, sicherzustellen, dass das Regenwasser so abgeleitet wird, dass angrenzende Grundstücke nicht beschädigt werden.
Das Urteil stützt sich auf einige grundlegende Rechtsgrundsätze, die hervorgehoben werden sollten:
Im Wesentlichen hat das Gericht entschieden, dass für die Haftung der Gemeinde der Nachweis des Schadens und seines kausalen Zusammenhangs mit der Fehlfunktion des öffentlichen Werks ausreicht, ohne dass nachgewiesen werden muss, dass Maßnahmen zur Veränderung des Zustands der Örtlichkeiten ergriffen wurden.
Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechte der Bürger gegenüber öffentlichen Körperschaften dar. Sie bekräftigt, dass die Verwaltungen bei der Verwaltung öffentlicher Werke mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung handeln müssen. Dieses Urteil bietet nicht nur Klarheit über die Haftung lokaler Körperschaften, sondern kann auch als Präzedenzfall für ähnliche zukünftige Fälle dienen, in denen Bürger Gerechtigkeit für Schäden suchen, die durch Fahrlässigkeit bei der Instandhaltung öffentlicher Infrastrukturen entstanden sind.