Das Urteil Nr. 14362 aus dem Jahr 2019 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der Schadensersatzleistungen und der zivilrechtlichen Haftung dar, insbesondere im Hinblick auf die Festsetzung von Vermögensschäden, die aus einem tödlichen Verkehrsunfall resultieren. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Punkte der Entscheidung untersuchen und die rechtlichen Implikationen sowie die vom Gericht angeführten Normen analysieren.
Der vorliegende Fall betraf die Berufung von M. P. und anderen gegen Generali Business Solutions S.C.p.A. und Van Service S.r.l. wegen der Ablehnung des Antrags auf Entschädigung für entgangenen Gewinn (lucro cessante) infolge des Todes eines Familienangehörigen bei einem Verkehrsunfall. Das Berufungsgericht von Messina hatte die Forderung bereits abgewiesen und darauf hingewiesen, dass die INAIL (Italienische Nationale Unfallversicherungsanstalt) den Hinterbliebenen des Verstorbenen Renten gezahlt hatte, was nach Ansicht des Gerichts ein Recht auf Entschädigung ausschloss.
Die zentrale Frage betrifft die Möglichkeit, den Schadensersatz für Vermögensschäden mit den INAIL-Renten zu kumulieren, unter Berücksichtigung des Prinzips der compensatio lucri cum damno.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat die Bedeutung des Prinzips der compensatio lucri cum damno bekräftigt, das die Verdoppelung des Schadensersatzes für denselben Schaden verhindert. Im vorliegenden Fall argumentierten die Berufungskläger, dass der entgangene Gewinn unabhängig von den INAIL-Renten entschädigt werden müsse, da letztere eine sozialversicherungsrechtliche Verpflichtung und keine Entschädigung für den erlittenen Schaden darstellten.
Das Gericht wies die Hauptberufung zurück und erklärte, dass die als INAIL-Rente erhaltenen Beträge vom geforderten Schadensersatz abgezogen werden müssten, um eine ungerechtfertigte Bereicherung zu vermeiden. Es bekräftigte ferner, dass die Familienangehörigen des Opfers in Fällen tödlicher Unfälle auf eine doppelte Schutzform zurückgreifen können: die von der INAIL vorgesehene und die aus der zivilrechtlichen Haftung für den erlittenen Schaden resultierende.
Das Urteil Nr. 14362/2019 des Obersten Kassationsgerichtshofs klärt die Dynamik zwischen Schadensersatz und Sozialleistungen und hebt hervor, wie das Prinzip der compensatio lucri cum damno angewendet wird, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Die Entscheidung bekräftigt die Auffassung, dass Sozialleistungen, wie die der INAIL, das Recht auf Entschädigung für Vermögensschäden nicht beeinträchtigen, aber bei der Endberechnung berücksichtigt werden müssen, um ein gerechtes Gleichgewicht zu gewährleisten. Dieser Aspekt ist für Juristen, die Familien in Verkehrsunfällen betreuen, von entscheidender Bedeutung, da er ihnen eine klare Orientierung über die rechtlichen Erwartungen in solchen Situationen gibt.