Der jüngste Beschluss des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 18116 vom 2. Juli 2024 bringt wichtige Klarstellungen zur Rolle des Parteiberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Dieses Urteil, unter dem Vorsitz von M. Ferro und mit G. Dongiacomo als Berichterstatter, hat die Kategorisierung des vom Insolvenzverwalter beauftragten Fachmanns in Frage gestellt und die Unterschiede zwischen der Rolle eines Beraters und der eines Gehilfen hervorgehoben.
Der Rechtsstreit begann mit einem Zivilverfahren, in dem S. (C. D.) sich gegen F. (T. V.) wandte und Fragen bezüglich der Befugnisse und Zuständigkeiten des Insolvenzverwalters aufwarf. Das Gericht musste feststellen, ob die vom Fachmann geleistete Arbeit als professioneller Auftrag oder als Aufgabe eines Gehilfen im Sinne von Art. 32, Absatz 2 des Insolvenzgesetzes qualifiziert werden konnte.
Parteiberater - Vom Insolvenzverwalter beauftragt - Figur des Gehilfen - Ausschluss - Professioneller Auftrag - Bestehen. Die vom Fachmann im Auftrag des Insolvenzverwalters geleistete Arbeit als Parteiberater in einem Zivilverfahren fällt nicht unter die Zuständigkeit des Gehilfen gemäß Art. 32, Absatz 2 des Insolvenzgesetzes und ist vielmehr als eine echte professionelle Dienstleistung einzustufen.
Das Gericht hat entschieden, dass die Tätigkeit des Parteiberaters nicht mit der eines Gehilfen gleichgesetzt werden kann, da letzterer in einem Kontext der Unterstützung des Insolvenzverwalters mit spezifischen Einschränkungen und Vorschriften tätig ist. Im Gegenteil, der Parteiberater übt eine autonome professionelle Tätigkeit aus, die darauf abzielt, technische und fachliche Unterstützung in einem Zivilverfahren zu leisten. Diese Unterscheidung ist von grundlegender Bedeutung, da sie Unterschiede in Bezug auf die Verantwortung, die Rechte und die Pflichten des Fachmanns mit sich bringt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss Nr. 18116 von 2024 einen wichtigen Schritt bei der Definition der Rollen im Insolvenzverfahren darstellt. Die klare Unterscheidung zwischen Parteiberater und Gehilfe bietet nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern gewährleistet auch mehr Transparenz in den beruflichen Beziehungen. Juristen müssen diesen Unterschieden besondere Aufmerksamkeit schenken, um Verwechslungen zu vermeiden und einen ordnungsgemäßen Ablauf der Verfahren zu gewährleisten. Die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter, und es ist unerlässlich, über die Neuerungen im Insolvenzrecht auf dem Laufenden zu bleiben.