Die Verordnung Nr. 18722 vom 9. Juli 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt in der italienischen Rechtsprechung zu Sondergerichten, insbesondere zum Rechnungshof, dar. Die Analyse des spezifischen Falls verdeutlicht die Herausforderungen, die entstehen, wenn die Grenzen zwischen normativer Auslegung und normativer Schaffung überschritten werden.
In dieser Verordnung erklärte das Gericht die Berufung von V. R. gegen den Generalstaatsanwalt des Rechnungshofs für unzulässig. Die zentrale Frage betraf den Vorwurf der Überschreitung der Gerichtsbarkeit durch den Rechnungsprüfer, dem vorgeworfen wurde, den dem Gesetzgeber vorbehaltenen Bereich verletzt zu haben. Nach Ansicht des Gerichts liegt eine Überschreitung der Gerichtsbarkeit vor, wenn der Richter eine von ihm selbst geschaffene Norm anwendet, anstatt sich auf die Auslegung bestehender Gesetze zu beschränken.
Die Überschreitung der Gerichtsbarkeit durch Verletzung des dem Gesetzgeber vorbehaltenen Bereichs, die mit der Kassationsbeschwerde gemäß Art. 111 Abs. 8 der Verfassung angefochten werden kann, liegt vor, wenn das Sondergericht eine von ihm selbst geschaffene Norm anwendet und somit eine normative Tätigkeit ausübt, die ihm nicht obliegt, und nicht in Bezug auf die Auslegungstätigkeit – auch wenn diese extensiv oder analog ist – einer Gesetzesbestimmung, da etwaige Auslegungsfehler, auch wenn sie eine radikale Verdrehung des Sinns der Norm bewirken, nicht die Existenz oder die äußeren Grenzen der Gerichtsbarkeit betreffen, sondern nur die Rechtmäßigkeit ihrer Ausübung.
Das Gericht stellte klar, dass etwaige Auslegungsfehler, auch wenn sie erheblich sind, keine Verletzung des Gesetzgebungsbereichs darstellen. Dies ist entscheidend für das Verständnis der Grenzen der Gerichtsbarkeit. Tatsächlich darf die extensive oder analoge Auslegung nicht mit der Verabschiedung neuer Normen verwechselt werden, die ausschließlich dem Gesetzgeber obliegt. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Tätigkeiten ist entscheidend für die Wahrung der Gewaltenteilung.
Die Verordnung Nr. 18722 vom 24. Juli 2024 bietet eine wichtige Reflexion über die Funktion des Rechnungshofs und die Grenzen seines gerichtlichen Eingreifens. Die Verordnung unterstreicht, wie die korrekte Auslegung von Normen für die Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Staatsgewalten unerlässlich ist. Juristen und Bürger müssen sich bewusst sein, dass die Auslegung von Gesetzen eine dem Richter vorbehaltene Tätigkeit bleiben muss, während die Schaffung neuer Normen ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers ist. Dieses Prinzip ist für den Schutz der individuellen Rechte und Freiheiten und für das ordnungsgemäße Funktionieren der Justiz von grundlegender Bedeutung.