Die jüngste Verordnung Nr. 18653 vom 08.07.2024 liefert wichtige Klarstellungen zur Zuständigkeit in Streitigkeiten im Zusammenhang mit vertraglich geregelten öffentlichen Anstellungen. Insbesondere konzentriert sie sich auf Auswahlverfahren und die Aufteilung der Zuständigkeit zwischen dem ordentlichen und dem Verwaltungsgericht, ein entscheidendes Thema für Juristen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.
Die zentrale Frage, die in dem Urteil behandelt wird, betrifft die Anwendung von Artikel 63 des Gesetzesdekrets Nr. 165 von 2001. Dieser Artikel legt fest, dass alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis im privatisierten öffentlichen Dienst, einschließlich Einstellungen und der Vergabe von Führungspositionen, der Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts unterliegen. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts ist jedoch nachrangig für reine Auswahlverfahren reserviert, die auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der öffentlichen Verwaltung (P.A.) abzielen.
Vertraglich geregelter öffentlicher Dienst – Streitigkeiten über Auswahlverfahren – Zuständigkeitsaufteilung – Kriterien – Sachverhalt. Im Bereich des privatisierten öffentlichen Dienstes sind gemäß Artikel 63 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 165 von 2001 alle Streitigkeiten, die jede Phase des Arbeitsverhältnisses betreffen, einschließlich derjenigen, die sich auf die Einstellung und die Vergabe von Führungspositionen beziehen, der Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts zugewiesen, während die nachrangige Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, die in Absatz 4 des genannten Artikels 63 enthalten ist, ausschließlich Auswahlverfahren betrifft, die auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses mit der P.A. abzielen. (In diesem Fall hat der Oberste Kassationsgerichtshof unter Anwendung des dargelegten Grundsatzes die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts erklärt, da es sich um ein Verfahren handelte, das auf die mögliche Vergabe von Positionen abzielte und durch die Bekanntmachung eines Aufrufs, die vergleichende Bewertung der Kandidaten und die abschließende Erstellung einer Rangliste gekennzeichnet war).
Die vorliegende Verordnung bestätigt die Bedeutung der Unterscheidung zwischen den verschiedenen Phasen des Arbeitsverhältnisses im privatisierten öffentlichen Dienst. Das Gericht hat bekräftigt, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einstellung und der Verwaltung von Arbeitsverhältnissen in die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts fallen, während Auswahlverfahren wie die Veröffentlichung von Ausschreibungen und die Bewertung von Kandidaten in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts fallen.
Dieser Grundsatz ist von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Streitigkeiten von der am besten geeigneten Gerichtsbarkeit bearbeitet werden, um Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden und eine effizientere Nutzung der Rechtsmittel zu gewährleisten. Das Urteil steht im Einklang mit früheren Rechtsprechungen, einschließlich der Entscheidungen der Vereinigten Kammern von 2017, die ähnliche Themen behandelt haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 18653 von 2024 einen bedeutenden Schritt bei der Festlegung der Zuständigkeit im Bereich des öffentlichen Dienstes darstellt. Die vom Gericht gebotene Klarheit hinsichtlich der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem ordentlichen und dem Verwaltungsgericht erleichtert nicht nur die Beilegung von Streitigkeiten, sondern bietet auch eine wertvolle Orientierung für Juristen und Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor. Es ist unerlässlich, über diese rechtlichen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben, um den Schutz der Arbeitnehmerrechte und eine effiziente Streitbeilegung zu gewährleisten.