Das Urteil Nr. 28013 vom 25. Januar 2023, hinterlegt am 28. Juni 2023, stellt eine wichtige Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs dar, die sich mit Bauvergehen befasst, insbesondere mit solchen, die sich auf die Durchführung von Arbeiten in Erdbebengebieten beziehen. Bei dieser Gelegenheit analysierte das Gericht die Möglichkeit der Verwirklichung der in den Artikeln 93 und 94 des D.P.R. vom 6. Juni 2001, Nr. 380, vorgesehenen Vergehen und hob die Notwendigkeit einer konkreten Prüfung der Art der durchgeführten Arbeit hervor.
Das D.P.R. Nr. 380/2001 regelt die Bautätigkeit in Italien und legt die Verfahren und Genehmigungen fest, die für die Durchführung von Arbeiten erforderlich sind, insbesondere in Erdbebengebieten. Insbesondere die Artikel 93 und 94 betreffen die Verwaltungsstrafen für das Fehlen einer Vorankündigung und einer Genehmigung für Bauarbeiten. Das Gericht bekräftigte, dass die bloße Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen nicht ausreicht, um das Vergehen zu begründen; eine Bewertung der Merkmale der Arbeit und ihrer Klassifizierung ist erforderlich.
Vergehen der unterlassenen schriftlichen Vorankündigung der Ausführung von Bauarbeiten in einem Erdbebengebiet und der Ausführung der Arbeit in diesem Gebiet in Ermangelung der vorgeschriebenen Genehmigung – Begründung – Bedingungen. Für die Begründung der Vergehen gemäß Art. 93 und 94 D.P.R. vom 6. Juni 2001, Nr. 380, ist die konkrete Prüfung der Art der durchgeführten Arbeit erforderlich, wobei zu prüfen ist, ob die Bebauung aufgrund ihrer strukturellen Merkmale oder ihrer Klassifizierung tatsächlich der schriftlichen Vorankündigung durch den Auftraggeber und der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde unterliegt. (Sachverhalt bezüglich der Schaffung von Räumen durch bloße Errichtung von Innenwänden in einem als Garage genutzten Kellergeschoss, in dem die Verurteilung aufgehoben wurde).
Diese Leitsätze verdeutlichen, dass die bloße Nichteinhaltung der Vorankündigung und Genehmigung nicht ausreicht, um ein Vergehen zu begründen, sondern eine eingehende Prüfung der strukturellen Merkmale der Arbeit erforderlich ist. Im konkreten Fall ging es um die Errichtung von Innenwänden in einer Garage, für die das Gericht der Ansicht war, dass keine Genehmigung erforderlich sei.
Das Urteil hat wichtige Auswirkungen für Fachleute im Baugewerbe und für Auftraggeber. Die wichtigsten zu berücksichtigenden Punkte sind:
Zusammenfassend unterstreicht das Urteil Nr. 28013/2023 die Komplexität der Bauvorschriften in Erdbebengebieten und die Notwendigkeit einer eingehenden Bewertung der auszuführenden Arbeiten. Eine korrekte Auslegung der Vorschriften kann rechtliche Probleme und Sanktionen für Auftraggeber und Fachleute des Sektors vermeiden.