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Arbeitgeberhaftung und Unfallverhütung: Kommentar zu Urteil Nr. 15406 von 2023. | Anwaltskanzlei Bianucci

Haftung des Arbeitgebers und Unfallverhütung: Kommentar zum Urteil Nr. 15406 von 2023

Das jüngste Urteil Nr. 15406 vom 20. Dezember 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfällen dar. Diese Entscheidung klärt die Bedingungen, unter denen die Erstellung des Risikobewertungsdokuments (DVR) und die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen den Arbeitgeber von zivil- und strafrechtlicher Haftung befreien können.

Die Rolle des Risikobewertungsdokuments

Das DVR ist eine gesetzliche Verpflichtung gemäß Gesetzesdekret Nr. 81 von 2008, das festlegt, wie Arbeitgeber die im Arbeitsbereich vorhandenen Risiken identifizieren und bewerten müssen. Das vorliegende Urteil hebt jedoch hervor, dass die bloße Erstellung des DVR, auch wenn sie von einem kompetenten Fachmann durchgeführt wird, nicht ausreicht, um die Haftung des Arbeitgebers auszuschließen. Tatsächlich muss, wie vom Gericht festgelegt, der Arbeitgeber Präventionsmaßnahmen ergreifen, auch wenn zusätzliche Risiken bestehen oder die bereits ergriffenen Maßnahmen unzureichend sind.

Arbeitgeber – Risikobewertungsdokument – Ergreifung von Präventionsmaßnahmen – Relevanz für die Befreiung von der Haftung des Arbeitgebers – Bedingungen – Sachverhalt. Im Bereich der Unfallverhütung am Arbeitsplatz schließen die Erstellung des Risikobewertungsdokuments durch einen beauftragten Fachmann mit den erforderlichen Kompetenzen und die Ergreifung der vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen die Haftung des Arbeitgebers nicht aus, wenn dieser die Existenz zusätzlicher Risiken oder die Unzulänglichkeit der Präventionsmethoden für bereits korrekt identifizierte Risiken feststellen kann, indem er die übliche Sorgfalt unter Berücksichtigung von allgemein bekanntem technischem Wissen oder Regeln der allgemeinen Erfahrung anwendet. (In Anwendung des Grundsatzes hat das Gericht die Verurteilung des Arbeitgebers wegen Verbrennungsverletzungen eines Arbeitnehmers, der von Spritzern geschmolzenen Aluminiums getroffen wurde, während er die "Schlackung" des geschmolzenen Metalls durchführte und dabei Lederhandschuhe bis zum Handgelenk, eine Baumwollschürze und -hose sowie eine Brille ohne Gesichtsschutzhaube trug, für einwandfrei befunden, obwohl das DVR für die Durchführung der Operation keine "aluminiumbeschichteten" thermoprotektiven Kleidungsstücke vorsah).

Die Auswirkungen des Urteils und die Haftung des Arbeitgebers

Das Urteil Nr. 15406 von 2023 fügt sich in eine bereits bestehende Rechtsprechung ein, die die Haftung des Arbeitgebers auch bei ordnungsgemäß erstelltem DVR betont. Tatsächlich ist die Umsetzung angemessener Präventionsmaßnahmen unerlässlich, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall bestätigte das Gericht die Verurteilung des Arbeitgebers wegen der Verletzungen eines Arbeitnehmers und hob hervor, dass die ergriffenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichten, um das Risiko von Verbrennungen bei gefährlichen Arbeiten wie der "Schlackung" von geschmolzenem Metall zu verhindern.

  • Bedeutung der Risikobewertung
  • Pflicht zur Aktualisierung des DVR
  • Haftung des Arbeitgebers bei Unzulänglichkeit der Maßnahmen

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 15406 von 2023 eine klare Mahnung für Arbeitgeber darstellt: Die Verantwortung kann nicht allein auf die Erstellung des DVR delegiert werden, sondern muss von einem ständigen Engagement für die Arbeitssicherheit begleitet werden. Es ist unerlässlich, dass Arbeitgeber nicht nur das Risikobewertungsdokument erstellen, sondern auch ein wirksames Risikomanagement umsetzen, die Präventionsmaßnahmen ständig aktualisieren und ihren Arbeitnehmern angemessene Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.

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