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Übertragung von Unternehmen und Arbeitnehmerrechte: Analyse der Verordnung Nr. 10120 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Übertragung von Unternehmen und Arbeitnehmerrechten: Analyse der Verordnung Nr. 10120 von 2024

Die jüngste Verordnung Nr. 10120 vom 15. April 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Reflexion über die Rechte der Arbeitnehmer im Falle der Übertragung eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils. Die zentrale Frage betrifft die vertragliche Behandlung, die den übertragenen Arbeitnehmern gewährt werden muss, insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen des bei der übertragenden Gesellschaft geltenden Unternehmensvertrags. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Bezugspunkt für die italienische Rechtsprechung und für Unternehmen dar, die Übertragungsgeschäfte abwickeln müssen.

Die Höhepunkte des Urteils

Im Allgemeinen legt das Urteil fest, dass:

  • Die übertragenen Arbeitnehmer müssen die im Unternehmensvertrag der übertragenden Gesellschaft vorgesehenen Bedingungen erhalten.
  • Die Behandlung muss die gleiche Wirksamkeit wie die betriebliche Zusatzkollektivvereinbarung haben.
  • Wenn bei der übernehmenden Gesellschaft keine gleichwertige Verhandlungsebene anwendbar ist, muss die von der übertragenden Gesellschaft vorgesehene Behandlung beibehalten werden.
Im Allgemeinen. Im Falle der Übertragung eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils müssen den übertragenen Arbeitnehmern die im Unternehmensvertrag oder in der betrieblichen Übung der übertragenden Gesellschaft vorgesehenen Bedingungen gewährt werden, die die gleiche Wirksamkeit wie die betriebliche Zusatzkollektivvereinbarung haben, vorausgesetzt, dass bei der übernehmenden Gesellschaft keine gleichwertige Verhandlungsebene zur Anwendung kommt.

Auswirkungen für Arbeitnehmer und Unternehmen

Diese Verordnung stellt klar, dass die Rechte der Arbeitnehmer während einer Unternehmensübertragung nicht beeinträchtigt werden dürfen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Arbeitgeber sich ihrer Verantwortlichkeiten und der geltenden Vorschriften bewusst sind, wie sie ausdrücklich in den Artikeln 2112 und 2077 des Zivilgesetzbuches dargelegt sind. Diese Artikel legen den Schutz der Arbeitnehmerrechte und die Kontinuität der Arbeitsbedingungen auch im Falle einer Übertragung fest.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 10120 von 2024 eine wichtige Bestätigung der Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer in Situationen der Unternehmensübertragung darstellt. Unternehmen müssen darauf achten, die Einhaltung von Unternehmensverträgen und bestehenden Gepflogenheiten zu gewährleisten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und einen reibungslosen und legitimen Übergang der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten. Eine korrekte Information und Schulung der Arbeitgeber ist unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die geltenden Vorschriften einzuhalten.

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