Die jüngste Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs mit der Verordnung Nr. 9895 vom 11. April 2024 hat eine wichtige Frage bezüglich des Bildungspersonals an italienischen Schulen und ihres Rechts auf die sogenannte Elektronische Lehrerkarte aufgeworfen. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Schritt zur Anerkennung der Kompetenzen und Funktionen derjenigen dar, die im Bildungsbereich tätig sind, über die traditionelle Lehrperson hinaus.
Das Gericht hat entschieden, dass die Elektronische Lehrerkarte, die in Art. 1, Absatz 121, des Gesetzes Nr. 107 von 2015 vorgesehen ist, nicht ausschließlich für das Lehrpersonal gilt, sondern auch dem Bildungspersonal zusteht. Dieser wirtschaftliche Vorteil dient der Unterstützung der kontinuierlichen Weiterbildung und der Aufwertung beruflicher Kompetenzen, indem er den Kauf von Materialien oder die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen ermöglicht. Dies ist eine Anerkennung, die die entscheidende Rolle des Bildungspersonals im Lernprozess der Schüler hervorhebt, auch wenn ihre Funktionen von denen traditioneller Lehrkräfte abweichen.
Bildung und Schulen – Bildungspersonal – Art. 1, Abs. 121, des Gesetzes Nr. 107 von 2015 – Elektronische Lehrerkarte – Anspruch – Grundlage. Im Bereich des Schulpersonals steht die sogenannte elektronische Lehrerkarte, die zur Unterstützung der kontinuierlichen Weiterbildung von Lehrkräften und zur Aufwertung ihrer beruflichen Kompetenzen gemäß Art. 1, Abs. 121, des Gesetzes Nr. 107 von 2015 als wirtschaftlicher Vorteil für den Kauf von Materialien oder die Teilnahme an berufsbezogenen Fortbildungsmaßnahmen vorgesehen ist, auch dem Bildungspersonal zu, da dieses, obwohl es eine andere Funktion als die eigentliche Lehrtätigkeit und Wissensvermittlung, die für das Lehrpersonal typisch ist, ausübt, am Bildungs- und Erziehungsprozess der Schüler beteiligt ist und präzisen Fortbildungsanforderungen unterliegt.
Diese Entscheidung hat mehrere bedeutende Auswirkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 9895 von 2024 einen wichtigen Schritt für das Bildungspersonal darstellt, indem sie deren Recht auf die Elektronische Lehrerkarte bestätigt. Diese Anerkennung wertschätzt nicht nur die Kompetenzen derjenigen, die im Bildungsbereich tätig sind, sondern fördert auch eine inklusivere und integriertere Sichtweise des Schulpersonals, was für die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Bildung für alle Schüler von grundlegender Bedeutung ist. Es ist unerlässlich, dass die Institutionen weiterhin daran arbeiten, alle Berufsgruppen anzuerkennen und zu fördern, die zum Bildungsprozess beitragen.