Das Urteil Nr. 43717 vom 29. November 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet entscheidende Einblicke in das Verständnis der strafrechtlichen Haftung im Falle von Arbeitsunfällen. Insbesondere wird die Haftung verschiedener Akteure, darunter Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Zusammenhang mit einem tragischen Unfall auf einer Baustelle untersucht. Das Gericht hat die Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften und die Überwachungspflichten hervorgehoben, die jeden Beteiligten belasten, und bietet eine Perspektive, die über die bloße Feststellung von Schuld hinausgeht.
Im vorliegenden Fall wurde der tödliche Unfall von M.M. einer Reihe von Versäumnissen der Beteiligten zugeschrieben. F.F., der Kranführer, und K.K., der Inhaber des beauftragten Unternehmens, wurden für die Nichteinhaltung der erforderlichen Sicherheitsbedingungen auf der Baustelle haftbar gemacht. G.G., der Sicherheitskoordinator, wurde zivilrechtlich für Mängel im Sicherheitsplan haftbar gemacht, während H.H., der Bauherr, von jeglicher Haftung ausgeschlossen wurde.
Die strafrechtliche Haftung im Falle von Arbeitsunfällen kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss die fahrlässige Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten berücksichtigen.
Das Gericht hat hervorgehoben, dass F.F. den Kran bediente, ohne die erforderlichen Kenntnisse zu besitzen und ohne zu überprüfen, ob sich andere Arbeitnehmer im Manövrierbereich befanden. Dies stellt einen direkten Verstoß gegen Art. 20, Absatz 2, Buchstabe g) des Gesetzesdekrets 81/2008 dar. Ebenso wurde G.G. für die Erstellung eines unvollständigen Sicherheitsplans und die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen für schuldig befunden.
Das Urteil des Kassationsgerichtshofs unterstreicht die Bedeutung der korrekten Anwendung der Sicherheitsvorschriften auf Baustellen und die Notwendigkeit einer angemessenen Schulung der Arbeitnehmer. Es hebt auch die entscheidende Rolle des Bauherrn bei der Auswahl des Auftragnehmers und der Überwachung der Arbeitsaktivitäten hervor. Letztendlich ist die Haftung im Falle von Arbeitsunfällen niemals einem einzelnen Subjekt zuzuschreiben, sondern muss im Kontext der Handlungen aller beteiligten Akteure bewertet werden.