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Beschluss Nr. 11440 von 2024: Meldepflicht bei verdächtigen Finanztransaktionen. | Anwaltskanzlei Bianucci

Verordnung Nr. 11440 von 2024: Meldepflicht bei verdächtigen Finanztransaktionen

Im italienischen Rechtsrahmen liefert die Verordnung Nr. 11440 vom 29. April 2024, erlassen vom Kassationsgerichtshof, wichtige Klarstellungen zur Meldepflicht von Finanztransaktionen, die potenziell mit Geldwäschedelikten in Verbindung stehen. Dieses Urteil, das den Verantwortlichen einer Niederlassung und gleichgestellte Personen betrifft, steht im Kontext einer zunehmenden Aufmerksamkeit für die Geldwäschebekämpfung, im Einklang mit europäischen Richtlinien und nationalen Vorschriften.

Der rechtliche Kontext und das Urteil

Der Gerichtshof, unter dem Vorsitz von L. O. und mit A. C. als Berichterstatter, prüfte einen Fall, in dem die Verantwortung eines Betreibers wegen Nichtmeldung verdächtiger Finanztransaktionen beanstandet wurde. Gemäß dem

„Verantwortlicher einer Niederlassung und gleichgestellte Personen – Meldepflicht von Finanztransaktionen, die als Ergebnis von Geldwäsche gelten – Parameter. Im Bereich der Geldwäschebekämpfung ist die Meldepflicht des Verantwortlichen einer Niederlassung, eines Büros oder einer anderen operativen Stelle für Transaktionen, die aus einer der in Art. 648-bis StGB genannten Straftaten stammen könnten, gemäß Art. 3, Abs. 1 und 2, Gesetzesdekret Nr. 143 von 1991, nicht an die Hervorhebung eines Verdachtsmoments der Geldwäsche durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Vermittler gebunden, und auch nicht an den Ausschluss, aufgrund ihrer persönlichen Überzeugung, dass die Transaktionen nicht mit einer Straftat in Verbindung stehen, sondern an eine objektive Beurteilung der Eignung dieser Transaktionen, die zur Verhinderung und Bestrafung der Geldwäschetätigkeit dienenden Bestimmungen zu umgehen.“
stellte der Gerichtshof fest, dass die Verantwortung nicht von der Anwesenheit vorläufiger Beweise für eine Straftat abhängt, sondern von einer objektiven Analyse der Transaktionen.

Auswirkungen der Entscheidung

Diese Entscheidung hat mehrere bedeutende Auswirkungen für Akteure im Finanzsektor:

  • Meldepflicht: Betreiber müssen jede Transaktion melden, die als verdächtig eingestuft werden kann, auch wenn keine genauen Hinweise auf Geldwäsche vorliegen.
  • Objektive Beurteilung: Die Bewertung muss auf objektiven Kriterien basieren und nicht auf persönlichen Überzeugungen, wodurch das Risiko von Unterlassungen aufgrund subjektiver Bewertungen reduziert wird.
  • Stärkung der Compliance: Finanzinstitute müssen strengere interne Verfahren implementieren, um die rechtzeitige Meldung verdächtiger Transaktionen zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 11440 von 2024 einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Geldwäsche darstellt und die Notwendigkeit eines proaktiven und objektiven Ansatzes seitens der Finanzakteure unterstreicht. Dieses Urteil klärt nicht nur die Verantwortlichkeiten der Akteure, sondern fördert auch eine größere Transparenz und Rechenschaftspflicht im Finanzsektor und trägt so zu einem gerechteren und sichereren System bei.

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