幇 und Selbstverteidigungsrecht: Strafunmündigkeit bei falschen Erklärungen. Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 19461/2025

Das Strafrecht ist ein sich ständig weiterentwickelndes Feld, in dem juristische Interpretationen die Grenzen der Verantwortung definieren. Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 19461 vom 26. Mai 2025 bietet eine entscheidende Klarstellung zur Beihilfe und zur Strafunmündigkeit von falschen Erklärungen, die zum Schutz der eigenen Position abgegeben werden. Eine Entscheidung von großer Bedeutung, die den Grundsatz der Selbstverteidigung stärkt.

Der untersuchte Fall und die rechtliche Fragestellung

Der Fall betraf Herrn L. F., der wegen Beihilfe angeklagt war. L. F. hatte im Laufe der Ermittlungen unwahre Erklärungen abgegeben und diese dann wiederholt, mit der Absicht, eine Strafanzeige gegen sich zu vermeiden. Nach einer Verurteilung in zweiter Instanz in Reggio Calabria hat der Oberste Gerichtshof unter dem Vorsitz von D. A. G. und mit C. A. als Berichterstatter die Entscheidung teilweise ohne Zurückverweisung aufgehoben. Die zentrale Frage war, ob solche Erklärungen, die zur Vermeidung einer Strafanzeige abgegeben wurden, unter die Strafunmündigkeitsgrundlage fallen könnten.

Die Entschuldigung gemäß Art. 384 StGB: Schutz und Grenzen

Der Oberste Kassationsgerichtshof wandte Artikel 384 des Strafgesetzbuches an, der die Strafbarkeit von Personen ausschließt, die eine Straftat (wie die Beihilfe gemäß Art. 378 StGB) begangen haben, weil sie gezwungen waren, sich selbst oder einen nahen Angehörigen vor einer schweren und unvermeidlichen Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit oder Ehre zu retten. Das Gericht bekräftigte, dass diese Entschuldigung auch dann gilt, wenn die falschen Erklärungen dazu dienen, eine Strafanzeige gegen sich selbst zu vermeiden, und die Existenz anderer Verteidigungsmöglichkeiten irrelevant ist.

Im Hinblick auf die Beihilfe gilt die Strafunmündigkeitsgrundlage für diejenigen, die die Tat begangen haben, weil sie gezwungen waren, sich selbst oder einen nahen Angehörigen vor einer schweren und unvermeidlichen Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit oder Ehre zu retten, auch in den Fällen, in denen der Täter unwahre Erklärungen abgegeben hat, um einer Strafanzeige gegen sich selbst zu entgehen, wobei die Existenz anderer und verschiedener Verteidigungsmöglichkeiten irrelevant ist.

Diese Maxime verdeutlicht einen wesentlichen Grundsatz: Das Recht erkennt in extremen Situationen eine "rechtmäßige prozessuale Verteidigung" an. Die "Notwendigkeit", primäre Güter wie Freiheit oder Ehre zu schützen, rechtfertigt ein ansonsten rechtswidriges Verhalten. Von der Person wird nicht verlangt, dass sie jede andere Verteidigungsstrategie ausgeschöpft hat; die Absicht, eine Strafanzeige zu vermeiden, angesichts der Drohung einer schweren Beeinträchtigung, reicht aus, um die Entschuldigung auszulösen und das Recht, sich nicht selbst zu belasten, zu stärken, ein Grundsatz, der auch durch Art. 24 der Verfassung und Art. 6 der EMRK geschützt ist.

  • Wer lügt, um einer gegen sich selbst oder einen Angehörigen gerichteten Strafanzeige zu vermeiden, ist nicht strafbar.
  • Die Notwendigkeit ist mit der potenziellen "schweren und unvermeidlichen Beeinträchtigung" der Freiheit oder Ehre verbunden.
  • Andere Verteidigungswege schließen die Entschuldigung nicht automatisch aus.

Die Entschuldigung deckt keine unwahren Erklärungen ab, die dazu dienen, die Ermittlungen allgemein zu behindern oder Dritte zu begünstigen, die nicht durch enge familiäre Bindungen verbunden sind, sondern gilt streng für die Absicht, eine direkte Strafanzeige zu vermeiden.

Schlussfolgerungen: Eine Stärkung der individuellen Garantien

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 19461 von 2025 stellt einen bedeutenden Schritt vorwärts in der Abwägung zwischen der Feststellung der prozessualen Wahrheit und dem Schutz der Grundrechte des Angeklagten dar. Indem die Anwendbarkeit von Artikel 384 StGB auch auf unwahre Erklärungen ausgedehnt wird, die zur Vermeidung einer persönlichen Strafanzeige abgegeben werden, hat der Oberste Gerichtshof dem Recht auf Selbstverteidigung mehr Klarheit und einen robusteren Schutz verliehen.

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