Eine Scheidung ist ein emotional komplexer Prozess, der noch heikler wird, wenn Immobilien und gemeinsame Hypotheken beteiligt sind. Zu verstehen, wie man sein Vermögen schützt und das eheliche Haus richtig verwaltet, ist ein grundlegender Schritt, um die Zukunft mit mehr Gelassenheit anzugehen. In diesem Zusammenhang ist die Unterstützung eines qualifizierten Fachmanns entscheidend, um die rechtlichen Komplexitäten zu navigieren und ausgewogene Lösungen zu finden. Als Scheidungsanwalt in Mailand verfügt Rechtsanwalt Marco Bianucci über tiefgreifende Erfahrung in der Unterstützung von Ehepartnern bei der Bewältigung dieser spezifischen Probleme, um einen umfassenden Schutz der Interessen seiner Mandanten zu gewährleisten.
Das italienische Recht sieht verschiedene Szenarien für die Verwaltung von Immobilienvermögen im Falle einer Scheidung vor, die hauptsächlich vom gewählten ehelichen Güterstand (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) und dem Vorhandensein von Kindern abhängen. Im Güterstand der Gütergemeinschaft gehört das während der Ehe erworbene Haus beiden Ehepartnern zu 50%, unabhängig davon, wer die Anschaffung finanziell getragen hat. Im Güterstand der Gütertrennung gehört die Immobilie dem Ehepartner, der sie erworben hat. Ein entscheidender Aspekt ist jedoch die Zuweisung des ehelichen Hauses. Das Gericht neigt dazu, bei minderjährigen oder nicht wirtschaftlich unabhängigen volljährigen Kindern das Wohnrecht dem Elternteil zuzuweisen, bei dem die Kinder ihren ständigen Wohnsitz haben werden, auch wenn dieser nicht der Eigentümer der Immobilie ist. Diese Entscheidung zielt darauf ab, das Lebensumfeld der Kinder zu schützen, überträgt aber nicht das Eigentum an der Immobilie.
Eine weitere zentrale Frage ist die Verwaltung der Hypothek. Die Zahlungspflicht gegenüber der Bank bleibt für die Mitinhaber gesamtschuldnerisch, unabhängig davon, wer im Haus wohnt oder welche privaten Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern getroffen wurden. Es gibt verschiedene Lösungen für diese Situation: Verkauf der Immobilie mit Schulderlass, Übernahme der Hypothek durch einen der beiden Ehepartner (der zum alleinigen Eigentümer und Schuldner wird, nach Zustimmung der Bank) oder Fortsetzung der gemeinsamen Zahlung bis zur Tilgung. Jede Option hat steuerliche und vermögensrechtliche Auswirkungen, die sorgfältig geprüft werden müssen.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, basiert auf einer strategischen und personalisierten Analyse der Vermögens- und Familiensituation. Die Kanzlei beschränkt sich nicht nur auf die rein rechtlichen Aspekte, sondern bemüht sich, die pragmatischste und nachhaltigste Lösung für den Mandanten zu finden. Ziel ist es, eine Vereinbarung zu treffen, die nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen einhält, sondern auch praktisch umsetzbar ist und zukünftige Rechtsstreitigkeiten vermeidet. Dies beinhaltet die Bewertung aller möglichen Optionen, von der Verhandlung einer einvernehmlichen Vereinbarung, die den Verkauf oder die Übernahme der Hypothek regelt, bis hin zur Unterstützung im Gerichtsverfahren zur Erlangung der Zuweisung des Hauses und der korrekten Aufteilung der finanziellen Lasten. Die fundierten Kenntnisse des Mailänder Immobilienmarktes ermöglichen es zudem, eine umfassende Beratung anzubieten, die den realen Wert der Immobilien und die lokalen Dynamiken berücksichtigt.
Im Falle einer Scheidung bleibt die Verpflichtung gegenüber der Bank für beide Mitinhaber der Hypothek gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass das Kreditinstitut von jedem von ihnen die Zahlung der gesamten Rate verlangen kann. Private Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern sind der Bank gegenüber nicht durchsetzbar, es sei denn, es erfolgt eine formelle Übernahme der Hypothek durch einen der beiden mit Zustimmung der Bank.
Auch nach der Trennung oder Scheidung sind beide Mitinhaber der Hypothek zur Zahlung der Raten verpflichtet. Das Gericht kann jedoch die Zahlung der Rate durch einen Ehepartner bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigen. Die stabilste Lösung ist, in den Scheidungsvereinbarungen klar festzulegen, wer die Zahlung übernimmt, oder den Verkauf der Immobilie oder die Übernahme der Schulden zu veranlassen.
Wenn das Haus im Miteigentum steht und keine Einigung über den Verkauf erzielt wird, kann der verkaufsinteressierte Ehepartner das Gericht anrufen, um ein gerichtliches Teilungsverfahren einzuleiten. Das Gericht kann nach einem Schlichtungsversuch die Versteigerung der Immobilie anordnen und die anschließende Aufteilung des Erlöses unter den Miteigentümern gemäß ihren jeweiligen Anteilen.
Das Recht, im ehelichen Haus zu wohnen, wird vom Gericht in der Regel dem Elternteil zugewiesen, bei dem die Kinder, ob minderjährig oder nicht wirtschaftlich unabhängig volljährig, überwiegend untergebracht sind. Ziel ist es, die Stabilität der Kinder zu schützen und ihnen zu gewährleisten, in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben. Dieses Recht ist unabhängig vom Eigentum an der Immobilie und erlischt, wenn die Kinder wirtschaftlich unabhängig werden oder wenn der zugewiesene Elternteil woanders hinzieht.
Die Verwaltung einer Scheidung mit Immobilien und Hypotheken erfordert Kompetenz, Strategie und eine klare Vorstellung von den Zielen. Wenn Sie sich in dieser Situation in Mailand befinden, bietet die Anwaltskanzlei Bianucci gezielte Rechtsberatung zum Schutz Ihrer Rechte und Ihres Vermögens. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine eingehende Bewertung Ihres Falles und zur Festlegung des für Ihre Bedürfnisse am besten geeigneten rechtlichen Weges. Die Kanzlei befindet sich in der Via Alberto da Giussano, 26 in Mailand.