Mit dem Beschluss Nr. 30827/2025 präzisiert der Kassationsgerichtshof die Grenzen der städtebaulichen Nichtigkeit bei Kaufverträgen. Erfahren Sie, warum eine unwahre Erklärung über die Bebauung vor 1967 den Rechtsakt nicht nichtig macht, wenn im Rahmen einer Berichtigung die tatsächlichen Baugenehmigungen der Immobilie vorgelegt werden.
Der Beschluss Nr. 31088 von 2025 des Kassationsgerichtshofs klärt das Ermessen des Richters bei der Zusammenlegung und Trennung verbundener Zivilverfahren. Wir untersuchen, wann und wie solche organisatorischen Maßnahmen angefochten werden können.
Der Kassationsgerichtshof definiert mit dem Beschluss Nr. 31016 von 2025 die strengen Voraussetzungen für die Heilung einer Berufung, die im Bereich der Verwaltungssanktionen irrtümlich per Rekurs anstelle einer Ladung eingeleitet wurde. Erfahren Sie mehr über die verfahrensrechtlichen Details und die Bedeutung der formalen Strenge.
Der Kassationsgerichtshof hat mit der Verfügung Nr. 31015 aus dem Jahr 2025 entschieden, dass die Verletzung der Informationspflicht zum Datenschutz durch die Gemeinde nicht zur Nichtigkeit des Protokolls wegen Geschwindigkeitsüberschreitung führt. Wir erläutern, warum der Datenschutz die verwaltungsrechtliche Sanktion nicht aufhebt.
Mit der Verordnung Nr. 31013 aus dem Jahr 2025 stellt der Kassationsgerichtshof klar, ob ein vom stellvertretenden Präfekten unterzeichneter Strafbescheid bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung einer schriftlichen Delegation durch den Präfekten bedarf, und legt die Grenzen der Unterzeichnungsbefugnis von Führungskräften fest.
Der Kassationsgerichtshof schließt mit Urteil Nr. 29054 von 2025 aus, dass die Mailänder Tabellen für den Verlust künftigen Einkommens einen verbindlichen Billigkeitsparameter gemäß Artikel 1226 des italienischen Zivilgesetzbuches darstellen, und betont die einzelfallbezogene Individualisierung des Vermögensschadens.
Der Kassationsgerichtshof bekräftigt mit dem Beschluss Nr. 29456/2025 den Grundsatz von Treu und Glauben im Berufshaftpflichtversicherungsvertrag. Erfahren Sie, warum die unterlassene Mitteilung eines potenziellen Schadensfalls, selbst bei Fehlen einer spezifischen Offenlegungspflicht, den Versicherungsschutz ungültig machen kann.
Wer in ein sichtbares Schlagloch auf einer unebenen Straße stürzt, riskiert, keinen Schadensersatz zu erhalten. Der Beschluss Nr. 29147/2025 des Kassationsgerichtshofs bekräftigt, dass das unaufmerksame Verhalten des Geschädigten einen Zufall darstellen kann, wodurch die Haftung des Verwahrers gemäß Artikel 2051 des italienischen Zivilgesetzbuches ausgeschlossen wird.
Der Kassationsgerichtshof stellt mit dem Urteil Nr. 29113 von 2025 die Rechtmäßigkeit der Klage gemäß Art. 149 des Versicherungsgesetzbuches durch den Zessionar der Schadensersatzforderung (z. B. für einen Ersatzwagen) gegenüber dem Versicherer des Geschädigten klar. Wir untersuchen die Tragweite dieser bedeutenden Entscheidung.
Mit dem Beschluss Nr. 29798/2025 legt der Kassationsgerichtshof fest, dass die öffentliche Verwaltung für Schäden durch Lärm und Umweltverschmutzung aus öffentlichen Bereichen haftet. Erfahren Sie, wann die öffentliche Verwaltung zur Entschädigung der Bürger und zur Installation von Schallschutzwänden verurteilt werden kann.