Anwaltskanzlei Bianucci
Rückerstattung von Stromverbrauchssteuern und erhöhte Zinsen: Beschluss Nr. 29757 aus dem Jahr 2025

Der Kassationsgerichtshof legt mit Beschluss Nr. 29757 aus dem Jahr 2025 fest, dass für die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter provinzieller Zuschläge auf Stromverbrauchssteuern erhöhte gesetzliche Zinsen gemäß Artikel 1284 Absatz 4 des italienischen Zivilgesetzbuches anfallen. Ein Leitfaden für Verbraucher und Unternehmen.

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Gesamtschuldnerische Haftung und Kassationsbeschwerde: Die Regelungen des Urteils Nr. 29755/2025

Der Kassationsgerichtshof stellt mit dem Urteil Nr. 29755 vom 11. November 2025 die Regeln zum notwendigen Streitgenossenschaftsverhältnis bei Beschwerden von Gesamtschuldnern klar. Erfahren Sie, warum das Unterlassen der Ladung des geschädigten Gläubigers die Beschwerde insgesamt unzulässig macht.

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Verspäteter Einspruch gegen einen Mahnbescheid: Die Nichtigkeit der Zustellung reicht nicht aus. Die Position des Kassationsgerichtshofs mit der Verfügung Nr. 29694 von 2025

Der Erhalt eines Mahnbescheids ohne die Möglichkeit, fristgerecht Einspruch einzulegen, kann ein schwerwiegendes Problem darstellen. Doch was geschieht, wenn die Zustellung nichtig ist? Gemäß der Verfügung Nr. 29694 vom 10. November 2025 des Kassationsgerichtshofs reicht die bloße Nichtigkeit für einen verspäteten Einspruch nicht aus: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen werden.

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Die Abtretbarkeit einer Forderung aus einem nichtigen Vertrag: Die Analyse des Kassationshofs im Beschluss Nr. 29691/2025

Mit dem Beschluss Nr. 29691/2025 schafft der Kassationshof Klarheit über die Gültigkeit der Abtretung eines Rückgewähranspruchs aus einem nichtigen Vertrag und legt fest, dass dieser ab dem Zeitpunkt der ungerechtfertigten Zahlung existiert und abtretbar ist, ungeachtet künftiger Anfechtungen.

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Die verspätete Anschlussberufung bei notwendiger Streitgenossenschaft: Analyse des Beschlusses Nr. 30102 des Kassationsgerichtshofs aus dem Jahr 2025

Mit dem Beschluss Nr. 30102 vom 14. November 2025 klärt der Kassationsgerichtshof die Zulässigkeit der verspäteten Anschlussberufung des notwendigen Streitgenossen und weitet deren Anwendungsbereich auch auf Urteilsteile aus, die von der Hauptberufung nicht berührt wurden. Wir erläutern die Einzelheiten der Entscheidung.

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Der Schadensersatz bei schwerer Personenschädigung durch lebenslange Rente: Die Garantien der Verfügung Nr. 30080 von 2025

Mit der Verfügung Nr. 30080 vom 14.11.2025 legt der Kassationsgerichtshof die Verpflichtung fest, die lebenslange Rente durch Inflationsausgleichsindizes wie IPCA oder FOI sowie geeignete finanzielle Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Geschädigten abzusichern.

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Das Recht auf Rückerstattung gezahlter Beträge nach einem abgeänderten Strafurteil: Kassationsgerichtshof Nr. 29930/2025

Was geschieht, wenn Schadensersatz auf der Grundlage eines Strafurteils geleistet wird, das später in der Berufung abgeändert wird? Der Kassationsgerichtshof klärt mit dem Urteil Nr. 29930 vom 12.11.2025 die Regeln für die Rückforderung von Beträgen und die gesetzliche Subrogation des zivilrechtlich Verantwortlichen.

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Fonds für Mafia-Opfer und Mehrfachverurteilungen: Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung gemäß Beschluss Nr. 29890/2025

Der Kassationsgerichtshof stellt mit dem Beschluss Nr. 29890/2025 die Grenzen der Entschädigung aus dem Rotationsfonds für Opfer von Mafia-Straftaten bei konkurrierenden strafrechtlichen Verurteilungen für denselben Sachverhalt klar.

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Zeugenbeweis im Zivilprozess: Die Bedeutung der Tatsachenkonkretisierung gemäß Beschluss Nr. 29799 aus dem Jahr 2025

Der Beschluss Nr. 29799 aus dem Jahr 2025 des Kassationsgerichtshofs präzisiert die Regeln zur Zulässigkeit des Zeugenbeweises: Die fehlende Spezifizierung der Tatsachen ist vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen und führt zur Unzulässigkeit des Beweismittels. Wir erläutern die Einzelheiten der Entscheidung.

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Verzicht auf Prozesshandlungen vor Klageerwiderung: Wer trägt die Kosten? Der Kassationsgerichtshof klärt dies mit der Anordnung Nr. 30160/2025

Der Kassationsgerichtshof erläutert mit der Anordnung Nr. 30160/2025 die Kostentragungspflicht bei einem Verzicht auf Prozesshandlungen vor der Konstituierung der Gegenpartei. Wir untersuchen, wann der Verzichtende befreit ist und welche Bedeutung das rechtliche Interesse hat.