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Verleumdung und Haftung: Urteil Nr. 38755 von 2023 und IP-Inhaberschaft | Anwaltskanzlei Bianucci

Verleumdung und Haftung: Das Urteil Nr. 38755 von 2023 und die IP-Inhaberschaft

Das Urteil Nr. 38755 vom 14. Juli 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat eine wichtige Debatte über die Haftung für das Verbrechen der Verleumdung eröffnet, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von sozialen Plattformen wie Facebook. Der Angeklagte, L. P. M. Venegoni Andrea, wurde beschuldigt, durch beleidigende Nachrichten, die online veröffentlicht wurden, verleumdet zu haben. Das Gericht hat entschieden, dass der Nachweis der Inhaberschaft der IP-Adresse nicht erforderlich ist, um die Haftung des Angeklagten nachzuweisen, vorausgesetzt, es gibt logische Elemente, die das Facebook-Profil mit dem Autor der Beiträge verbinden.

Bedingungen für die Feststellung der Haftung

Das Gericht hat klar die Bedingungen dargelegt, unter denen die Haftung für Verleumdung ohne technische Überprüfung der IP-Adresse festgestellt werden kann. Im Urteil heißt es:

Technische Überprüfung – Notwendigkeit – Ausschluss – Bedingungen. Zum Zwecke der Feststellung der Haftung für das Verbrechen der Verleumdung ist die technische Überprüfung der Inhaberschaft der IP-Adresse, von der die beleidigenden Nachrichten gesendet wurden, nicht erforderlich, vorausgesetzt, das "Facebook"-Profil kann dem Angeklagten aufgrund logischer Elemente zugeschrieben werden, die sich aus der Konvergenz mehrerer und präziser Indizien ergeben, wie z. B. des Motivs, des Themas des "Forums", auf dem die Nachrichten veröffentlicht werden, des Verhältnisses zwischen den Parteien, der Herkunft des "Posts" von der virtuellen Pinnwand des Angeklagten unter Verwendung seines "Nicknames".

Diese Leitsatz beschreibt einen flexibleren Ansatz als die traditionelle Notwendigkeit technischer Beweise im Falle von Online-Verleumdung. Das Gericht betont tatsächlich, dass die Haftung auch durch eine Kombination von Indizien festgestellt werden kann, die Folgendes umfassen können:

  • Das Motiv des Angeklagten, das eine diffamierende Absicht nahelegen kann.
  • Das Thema des Forums oder der Diskussion, das für den beleidigenden Inhalt relevant sein muss.
  • Das bestehende Verhältnis zwischen den beteiligten Parteien, das die Auslegung der Nachrichten beeinflussen kann.
  • Die Herkunft der Beiträge, d. h. ob diese tatsächlich vom Profil des Angeklagten stammen.

Rechtliche und praktische Auswirkungen

Diese Entscheidung hat wichtige rechtliche Auswirkungen, insbesondere in einem Kontext, in dem die Online-Kommunikation immer weiter verbreitet ist. Sie klärt, dass auch in Abwesenheit komplexer technischer Überprüfungen die strafrechtliche Haftung für Verleumdung durch eine Reihe von logischen Indizien nachgewiesen werden kann. Dies ist besonders relevant in einer Zeit, in der Online-Anonymität und die virale Verbreitung von Inhalten die Identifizierung der Verantwortlichen erschweren können.

Schlussfolgerungen

Letztendlich stellt das Urteil Nr. 38755 von 2023 einen bedeutenden Schritt in Richtung einer größeren Verantwortung der Nutzer von sozialen Plattformen dar. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat die Bedeutung eines Ansatzes hervorgehoben, der auf logischen Elementen und Indizien basiert, anstatt auf strengen technischen Beweisen. Dies könnte zu einer verantwortungsvolleren Nutzung sozialer Medien anregen, da sich die Nutzer der rechtlichen Konsequenzen ihrer Online-Aktionen bewusster werden.

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