Das jüngste Urteil Nr. 18837 von 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, befasst sich mit einer Frage von großer Bedeutung im Bereich des Strafrechts und der öffentlichen Verwaltung. Diese Entscheidung konzentriert sich auf die Qualifikation von Liquidatoren von "In-House"-Gesellschaften als Beauftragte im öffentlichen Dienst und klärt die notwendigen Bedingungen für die Anerkennung dieser Qualifikation. Das Urteil, das die Entscheidung des Gerichts von Palermo zur Freiheit aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hat, betont die Bedeutung des objektiv-funktionalen Kriteriums bei der Analyse der von Amtsträgern ausgeübten Tätigkeiten.
Die zentrale Frage betrifft die Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Tätigkeiten im Kontext der Verwaltung von "In-House"-Gesellschaften. Diese Gesellschaften, die von öffentlichen Körperschaften kontrolliert werden, üben Funktionen von öffentlichem Interesse aus, aber ihre Rechtsstruktur kann privatrechtlich sein. Das Gericht stellt klar, dass zur Feststellung, ob ein Liquidator als Beauftragter im öffentlichen Dienst angesehen werden kann, die alleinige Kontrolle durch die Gemeinde nicht ausreicht. Es ist unerlässlich, die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und das entsprechende Rechtsregime zu bewerten.
Zur Anerkennung der Qualifikation als Beauftragter im öffentlichen Dienst für den Liquidator einer "In-House"-Gesellschaft ist es nicht relevant, dass die Körperschaft der alleinigen Kontrolle durch die Gemeinde unterliegt, von der sie ausgeht. Vielmehr ist die tatsächlich vom Amtsträger ausgeübte Tätigkeit und deren Rechtsregime gemäß dem objektiv-funktionalen Kriterium der Art. 357 und 358 StGB zu bewerten, so dass, wenn diese Tätigkeit in privatrechtlicher Form geregelt ist, die öffentlich-rechtliche Qualifikation auszuschließen ist.
Dieser Leitsatz unterstreicht die Bedeutung einer eingehenden Analyse der von den Liquidatoren ausgeübten Tätigkeiten. Trotz der von öffentlichen Körperschaften ausgeübten Kontrolle kann die Qualifikation als Amtsträger nicht automatisch anerkannt werden, wenn die Tätigkeiten nach privatrechtlichen Logiken geregelt sind. Dies impliziert eine Einzelfallprüfung, die auf objektiven und funktionalen Kriterien beruht.
Das Urteil Nr. 18837 von 2023 stellt einen wichtigen Schritt im Verständnis der Rolle von Liquidatoren von "In-House"-Gesellschaften und ihrer rechtlichen Qualifikationen dar. Es klärt, dass für die Anerkennung der Qualifikation als Beauftragter im öffentlichen Dienst die bloße Anwesenheit einer öffentlichen Kontrolle nicht ausreicht, sondern die Art der ausgeübten Tätigkeit wesentlich ist. Diese Entscheidung könnte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige rechtliche Bewertungen von "In-House"-Gesellschaften und deren Personal haben und erfordert einen sorgfältigeren und gezielteren Ansatz bei der Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Tätigkeiten.