Das Urteil Nr. 31850 vom 15. Mai 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasste sich mit einem entscheidenden Thema im italienischen Strafrecht: dem Verbot der Vorrangigkeit allgemeiner mildernder Umstände gegenüber erschwerenden Umständen. Dieses Prinzip, das in Artikel 604-ter des Strafgesetzbuches enthalten ist, wurde wegen angeblicher Verletzung von Artikel 3 der Verfassung, der das Gleichheitsprinzip garantiert, angefochten. Das Gericht wies die Frage jedoch als offensichtlich unbegründet zurück und betonte die Rechtmäßigkeit der gesetzgeberischen Entscheidung.
Das Gericht unter dem Vorsitz von R. P. und mit F. A. als Berichterstatter bestätigte die bereits in früheren Entscheidungen geäußerte Ausrichtung und bekräftigte, dass das Verbot der Vorrangigkeit allgemeiner mildernder Umstände keine unangemessene Maßnahme sei. Nach Ansicht des Gerichts zielt dieses Verbot darauf ab, bestimmten Verhaltensweisen, die Zustände der Unterlegenheit oder Unwürdigkeit des Täters widerspiegeln können, einen besonderen negativen Wert zuzuerkennen.
Art. 604-ter, Absatz zwei, StGB – Verbot der Vorrangigkeit oder Gleichwertigkeit allgemeiner mildernder Umstände gegenüber der im ersten Absatz genannten erschwerenden Umstand – Verfassungswidrigkeit wegen Verletzung von Art. 3 GG – Offensichtliche Unbegründetheit – Gründe. Die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Art. 604-ter, Absatz zwei, StGB wegen Verletzung von Art. 3 GG, soweit er das Verbot der Vorrangigkeit oder Gleichwertigkeit allgemeiner mildernder Umstände gegenüber der im ersten Absatz des genannten Artikels des Strafgesetzbuches genannten erschwerenden Umstand vorsieht, ist offensichtlich unbegründet, da es sich um eine nicht unangemessene gesetzgeberische Entscheidung handelt, da sie darauf abzielt, Verhaltensweisen, die bestimmten Personen Zustände der Unterlegenheit oder Unwürdigkeit verleihen, einen besonderen negativen Wert zuzuerkennen.
Dieses Urteil hat wichtige praktische und rechtliche Auswirkungen. Insbesondere klärt es, wie die Richter das Verhältnis zwischen mildernden und erschwerenden Umständen bei der Strafzumessung berücksichtigen müssen. Das Vorrangigkeitsverbot besagt, dass bei Vorliegen eines erschwerenden Umstands die allgemeinen mildernden Umstände nicht dazu verwendet werden dürfen, die Strafe unter eine bestimmte Grenze zu senken, was dazu beiträgt, ein Gleichgewicht bei der Anwendung der Gerechtigkeit zu wahren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 31850 von 2024 einen wichtigen Schritt bei der Festlegung der Grenzen zwischen mildernden und erschwerenden Umständen im italienischen Strafrecht darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat durch eine strenge Analyse der Normen und Verfassungsprinzipien die Rechtmäßigkeit des Vorrangigkeitsverbots bekräftigt und argumentiert, dass diese Entscheidung nicht nur gerechtfertigt, sondern auch notwendig ist, um die Integrität des Rechtssystems zu wahren und ein gerechtes Gleichgewicht zwischen dem öffentlichen Interesse und den Rechten des Einzelnen zu gewährleisten.