Zuständigkeit des MEF und der Consob bei Sanktionen gegen gesetzliche Prüfer: Analyse der Anordnung Nr. 15627/2025

Der Rechtsrahmen für die gesetzliche Prüfung in Italien ist komplex und erfordert Klarheit über die Verantwortlichkeiten der Aufsichtsbehörden. Die Anordnung Nr. 15627, die am 11. Juni 2025 vom Obersten Kassationsgerichtshof (Corte di Cassazione) erlassen wurde, ist ein entscheidender Bezugspunkt für die Auslegung der Zuständigkeitsgrenzen zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) und der Nationalen Kommission für Gesellschaften und Börse (Consob) in Bezug auf Verwaltungsstrafen gegen Prüfer und Prüfungsgesellschaften. Diese Entscheidung, die eine Entscheidung des Berufungsgerichts Mailand vom 24. Januar 2023 im Fall zwischen C. (E. M. L.) und B. mit Zurückverweisung aufgehoben hat, bietet grundlegende Einblicke für die Akteure des Sektors.

Der regulatorische Kontext und die Zuständigkeitsaufteilung

Die gesetzliche Prüfung wird durch das Gesetzesdekret Nr. 39/2010 geregelt, das für die Gewährleistung von Qualität und Unabhängigkeit von grundlegender Bedeutung ist. Die Aufteilung der Sanktionszuständigkeiten zwischen dem MEF (allgemeine Aufsicht) und der Consob (Aufsicht über börsennotierte Unternehmen und EIPs) hat zu Unsicherheiten geführt. Die Frage war: Welches Kriterium gilt für die Verhängung von Sanktionen? Das Gericht bezog sich auch auf frühere Entscheidungen wie die Nr. 8583 von 2018 und konzentrierte sich auf die Artikel 21 und 22 des Gesetzesdekrets Nr. 39 von 2010.

Die Lehre der Anordnung Nr. 15627/2025: Eine entscheidende Klarstellung

Der Kern der Anordnung Nr. 15627/2025 ist ihre Klarstellung des Kriteriums für die Zuständigkeitsaufteilung. Der Oberste Gerichtshof hat folgende Lehre formuliert:

Im Bereich des Verwaltungsverfahrens zur Verhängung von Sanktionen gegen gesetzliche Prüfer und Prüfungsgesellschaften wird das Kriterium für die Zuständigkeitsaufteilung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) und der Nationalen Kommission für Gesellschaften und Börse (Consob) gemäß Art. 21 und 22 des Gesetzesdekrets Nr. 39 von 2010 nicht auf objektiver Ebene aufgrund der Art des geprüften Subjekts, sondern auf subjektiver Ebene aufgrund der allgemeinen Art der im Rahmen der Prüfungstätigkeit ausgeübten Aufträge bestimmt.

Diese Aussage ist von grundlegender Bedeutung. Das Gericht, unter dem Vorsitz von Dr. M. Falaschi und mit Dr. R. Caponi als Berichterstatter, hat klargestellt, dass die Zuständigkeit nicht von der "Art des geprüften Subjekts" (z. B. börsennotiertes Unternehmen) abhängt, sondern von der "allgemeinen Art der ausgeübten Aufträge". Dies verlagert den Fokus von der passiven Entität der Prüfung auf die Art der Tätigkeit des Prüfers und liefert ein spezifischeres Kriterium.

Beispiele für Aufträge:

  • Gesetzliche Prüfung von Jahresabschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen.
  • Gesetzliche Prüfung von Jahresabschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse (EIPs).
  • Spezifische Aufträge zur Buchprüfung.

Das Prinzip legt nahe, dass die Zuständigkeit auf der Art des Auftrags beruht. Wenn ein Prüfer Aufträge im primären Aufsichtsbereich der Consob (wie die Prüfung börsennotierter Unternehmen) ausübt, ist die Consob die zuständige Behörde für Sanktionen im Zusammenhang mit diesen spezifischen Aufträgen.

Praktische Auswirkungen für Prüfer und Gesellschaften

Diese Auslegung hat erhebliche Auswirkungen. Sie erfordert eine größere Aufmerksamkeit bei der Klassifizierung von Aufträgen und dem Verständnis der geltenden Vorschriften. Die Unterscheidung beruht nicht mehr auf einer einfachen Dichotomie "börsennotiert/nicht börsennotiert", sondern auf einer differenzierteren Bewertung der Prüfungsleistung.

Prüfungsgesellschaften müssen über präzise interne Verfahren verfügen, um das Aufsichts- und Sanktionsregime für die verschiedenen Aufträge zu identifizieren. Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs, die auch die EU-Verordnung Nr. 537/2014 und das Gesetzesdekret Nr. 385/1993 anführt, unterstreicht die Komplexität des rechtlichen Rahmens. Eine klare Definition der Zuständigkeiten ist für die Wirksamkeit von Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen unerlässlich.

Schlussfolgerungen

Die Anordnung Nr. 15627/2025 des Obersten Kassationsgerichtshofs ist ein Schlüsselreferenzpunkt für die korrekte Festlegung der Sanktionszuständigkeit zwischen MEF und Consob bei der gesetzlichen Prüfung. Indem der Oberste Gerichtshof ein rein objektives Kriterium aufgibt, hat er sich für einen "subjektiven" Ansatz entschieden, der auf der spezifischen Art der ausgeübten Aufträge beruht. Diese Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit und bietet eine wertvolle Orientierungshilfe für Prüfer, Prüfungsgesellschaften und Aufsichtsbehörden. Das Verständnis und die korrekte Anwendung dieses Prinzips sind entscheidend, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Transparenz des Marktes zu schützen.

Anwaltskanzlei Bianucci