Pflichtopfer: Kassationsgerichtshof klärt Kriterien mit Beschluss Nr. 16669 von 2025

Die Anerkennung des Status als "Pflichtopfer" bietet öffentlichen Bediensteten, die im Dienst verletzt werden, wichtige Vorteile. Der Beschluss des Kassationsgerichtshofs Nr. 16669 vom 22. Juni 2025 liefert eine entscheidende Klarstellung der genauen Bedingungen für diese Schutzmaßnahmen.

Rechtlicher Rahmen und qualifiziertes Risiko

Das Gesetz Nr. 266 von 2005, Art. 1, Abs. 563, schützt Bedienstete, die bei bestimmten riskanten Tätigkeiten Verletzungen erleiden. Der Kassationsgerichtshof mit der Präsidentin F. S. und dem Berichterstatter R. R. stellt klar, dass nicht jede Dienstverletzung ausreicht, sondern ein direkter Zusammenhang mit der Gefährlichkeit der Aufgaben erforderlich ist.

Der Fall des Feuerwehrmanns

Der Beschluss Nr. 16669/2025 betrifft die Berufung von G. B. gegen M. Ein Feuerwehrmann verletzte sich beim Sturz von einem Tor während der Rettung eines Hundes. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Ablehnung mit der Begründung, dass die Verletzungen "vollständig dem autonomen Körperdynamismus des Retters zuzuschreiben" seien. Der Vorfall stand nicht im Zusammenhang mit dem "typischen Risiko" der Tätigkeit.

Für die Anerkennung des Status als Pflichtopfer gemäß Art. 1, Abs. 563 des Gesetzes Nr. 266 von 2005 reicht es nicht aus, dass der öffentliche Bedienstete Verletzungen infolge von Ereignissen erlitten hat, die sich im Rahmen einer der in den Buchstaben a), b), c), d), e) und f) des genannten Art. 1 genannten Tätigkeiten ereignet haben. Vielmehr ist es auch erforderlich, dass das Ereignis, aus dem die Verletzung resultierte, seinerseits eine Konkretisierung der besonderen Gefährlichkeit und/oder des typischen Risikos dieser bestimmten Tätigkeiten darstellt. (In Anwendung des Grundsatzes hat der Oberste Gerichtshof das angefochtene Urteil bestätigt, das die Verletzungen eines Feuerwehrmanns, der bei der Rettung eines dort eingeklemmten Hundes von einem Tor gefallen war, als vollständig dem autonomen Körperdynamismus des Retters zuzuschreiben erachtet hatte).

Diese Leitsatz ist von grundlegender Bedeutung: Der Kassationsgerichtshof verlangt die "Konkretisierung der besonderen Gefährlichkeit und/oder des typischen Risikos" der Tätigkeiten, nicht eine bloße "Dienstgelegenheit". Der Vorfall muss direkt aus der spezifischen Gefahr der Aufgaben resultieren. Der Fall des Feuerwehrmanns veranschaulicht diese Unterscheidung.

Generisches Risiko vs. Spezifisches Risiko

Der Beschluss bekräftigt die Unterscheidung zwischen "generischem Risiko" und "spezifischem Risiko" der Pflicht (vgl. auch Beschl. Nr. 34299/2024). Die Verletzung muss aus Risiken resultieren, die untrennbar mit der Gefährlichkeit der Arbeit verbunden sind.

  • Verletzungen bei Polizeieinsätzen oder Rettungsaktionen.

Unfälle aufgrund von Ablenkung oder autonomem Körperdynamismus fallen nicht darunter.

Schlussfolgerungen

Der Beschluss Nr. 16669/2025 ist von grundlegender Bedeutung: Der Schutz als "Pflichtopfer" ist nicht automatisch für jede Dienstverletzung gegeben. Er erfordert einen direkten Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und der Konkretisierung eines spezifischen und typischen Risikos der Aufgaben.

Anwaltskanzlei Bianucci