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Kommentar zu Urteil Nr. 14840 aus dem Jahr 2022: Haftung der Einrichtungen und Bewährung. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 14840 von 2022: Haftung von juristischen Personen und Bewährungszeit

Das Urteil Nr. 14840 vom 27. Oktober 2022, hinterlegt am 6. April 2023, stellt eine wichtige Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione) bezüglich der Regelung der Haftung von juristischen Personen gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231 von 2001 dar. In dieser Entscheidung hat das Gericht die Unmöglichkeit der Anwendung des Instituts der Bewährungszeit (messa alla prova), das in Art. 168-bis des Strafgesetzbuches vorgesehen ist, auf juristische Personen festgelegt und die Besonderheit der verwaltungsrechtlichen Haftung im Vergleich zur strafrechtlichen Haftung von natürlichen Personen hervorgehoben.

Das Urteil und der rechtliche Kontext

In der Begründung des Urteils hat das Gericht klargestellt, dass die Bewährungszeit für Erwachsene als eine strafrechtliche "sanktionierende Behandlung" konzipiert ist, die auf Einzelpersonen und die ihnen zuzurechnenden Straftaten anwendbar ist. Diese Ausrichtung, so das Gericht, kann nicht auf juristische Personen ausgedehnt werden, da deren Haftung auf ein "tertium genus", eine dritte Art von Haftung, zurückzuführen ist, die nicht mit der von natürlichen Personen übereinstimmt. Dieser Grundsatz steht im Einklang mit Artikel 25, Absatz 2 der italienischen Verfassung, der den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Strafrecht festlegt.

Regelung der Haftung von juristischen Personen "ex lege" Nr. 231 von 2001 – Aussetzung des Verfahrens mit Bewährungszeit – Anwendbarkeit – Ausschluss. Das Institut der Zulassung zur Bewährungszeit gemäß Art. 168-bis StGB findet keine Anwendung im Hinblick auf die Regelung der Haftung von juristischen Personen gemäß dem gesetzesvertretenden Dekret vom 8. Juni 2001, Nr. 231. (In der Begründung hat das Gericht festgestellt, dass die Bewährungszeit für Erwachsene den Charakter einer strafrechtlichen "sanktionierenden Behandlung" hat, die auf den Angeklagten als natürliche Person und die ihm abstrakt zuzurechnenden Straftaten zugeschnitten ist und aufgrund des Gesetzesvorbehaltsgrundsatzes nicht auf juristische Personen ausgedehnt werden kann, deren verwaltungsrechtliche Haftung auf ein "tertium genus" zurückzuführen ist).

Implikationen der Entscheidung

Dieses Urteil hat verschiedene bedeutende Implikationen für die juristische Welt und für Unternehmen. Zu den wichtigsten gehören:

  • Klarstellung der Unterscheidung zwischen strafrechtlicher Haftung und verwaltungsrechtlicher Haftung von juristischen Personen.
  • Unmöglichkeit für juristische Personen, die Bewährungszeit in Anspruch zu nehmen, was die Verteidigungsmöglichkeiten bei Verwaltungsstraftaten einschränkt.
  • Stärkung der Notwendigkeit einer angemessenen Compliance seitens der Unternehmen, um Sanktionen zu vermeiden.

Diese Entscheidung steht in einem breiteren Kontext der Entwicklung der Gesetzgebung zur Haftung von juristischen Personen, die ein wachsendes Interesse der Rechtsprechung an der Unterscheidung verschiedener Haftungsformen und der entsprechenden Sanktionen gezeigt hat.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 14840 von 2022 wichtige Denkanstöße zum Thema der Haftung von juristischen Personen und zur Anwendbarkeit der Bewährungszeit liefert. Es ist für Unternehmen von grundlegender Bedeutung, diese Unterscheidung genau zu verstehen, da die verwaltungsrechtliche Haftung erhebliche Folgen haben kann und eine strenge Compliance-Pflicht mit sich bringt. Die Rechtsprechung wird weiterhin eine entscheidende Rolle bei der weiteren Klärung dieser Fragen und der Festlegung von Leitlinien für die Haftung von juristischen Personen in naher Zukunft spielen.

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