Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 40153 vom 30. Oktober 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs wirft ein neues Licht auf Auslieferungsverfahren und betont die Bedeutung des Sprachverständnisses während des rechtlichen Prozesses. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass die unterlassene Übersetzung der vorsorglichen Anordnung gegen einen Auszuliefernden, der die italienische Sprache nicht beherrscht, zur Nichtigkeit des Aktes führt.
Im vorliegenden Fall befand sich der Angeklagte, B. R., in einem Auslieferungsverfahren ins Ausland, und das Berufungsgericht Mailand hatte eine vorsorgliche Anordnung erlassen. Die Anordnung wurde jedoch nicht in eine für den Angeklagten verständliche Sprache übersetzt, da dieser kein Italienisch sprach. Der Oberste Kassationsgerichtshof befand diesen Verfahrensfehler als so schwerwiegend, dass er zur Nichtigkeit des Aktes führte, und hob das Recht des Angeklagten hervor, die ihn betreffenden Maßnahmen zu verstehen.
Ausländischer Auszuliefernder, der die italienische Sprache nicht versteht – Unterlassene Übersetzung der Anordnung der vorsorglichen Maßnahme – Nichtigkeit – Bestehen – Unwirksamkeit – Ausschluss. Im Hinblick auf die Auslieferung ins Ausland führt die unterlassene Übersetzung der Anordnung zur Anwendung der vorsorglichen Maßnahme gegen den ausländischen Auszuliefernden, der die italienische Sprache nicht versteht, zu deren Nichtigkeit, mit der Folge der Rückverweisung des Verfahrens in den Zustand, in dem der nichtige Akt vorgenommen wurde, zur Übersetzung und Erneuerung der nachfolgenden Akte. (In der Begründung präzisierte das Gericht, dass in diesem Fall keine Unwirksamkeit der Zwangsvorbeugungsmaßnahme eintritt, da die Frist von fünf Tagen für die Vernehmung gemäß Art. 717 Abs. 1 der Strafprozessordnung nicht zwingend ist.)
Das vorliegende Urteil wirft einige grundlegende rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Achtung der Rechte des Angeklagten. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
Das Urteil Nr. 40153 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Rechte von Angeklagten in Auslieferungsverfahren dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass jede Person, die an einem rechtlichen Verfahren beteiligt ist, die sie betreffenden Entscheidungen vollständig verstehen kann, unabhängig von der gesprochenen Sprache. Die Auswirkungen dieses Urteils beschränken sich nicht auf den spezifischen Fall, sondern werfen breitere Fragen zur Gerechtigkeit und Fairness rechtlicher Verfahren in einem zunehmend globalen Kontext auf.