Unterlassung der Vorabanhörung und Nichtigkeit von Sicherungsmaßnahmen: Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 17916/2025

Im Strafrecht sind die Verteidigungsgarantien von entscheidender Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf persönliche Sicherungsmaßnahmen. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit Urteil Nr. 17916 vom 20. März 2025 (eingereicht am 13. Mai 2025) eine grundlegende Klarstellung zur Unterlassung der im Artikel 291 Absatz 1-quater der Strafprozessordnung vorgesehenen Vorabanhörung gegeben. Diese Entscheidung ist entscheidend für die Verteidigungsgarantien bei persönlichen Sicherungsmaßnahmen, da sie die prozessualen Folgen dieses Mangels und die Grenzen der ergänzenden Befugnis des Gerichts zur Überprüfung von Sicherungsmaßnahmen (Tribunale del Riesame) festlegt, ein Thema von großer Bedeutung für den Schutz der Rechte des Angeklagten.

Die Vorabanhörung: Eine zwingende Garantie

Artikel 291 Absatz 1-quater der StPO ist eine wesentliche Schutzmaßnahme, die eine Vorabanhörung vor der Anordnung einer persönlichen Sicherungsmaßnahme vorschreibt. Dies ermöglicht es dem Beschuldigten, seine Version der Tatsachen darzulegen und stärkt das Recht auf Verteidigung. Diese Anhörung ist obligatorisch, mit Ausnahme spezifischer Fälle für bestimmte Straftatenkategorien oder bei begründeten Flucht- oder Beweismittelbeeinflussungsgefahren, die stets angemessen begründet werden müssen. Das vorliegende Urteil befasst sich genau mit den Folgen der Nichteinhaltung dieses Verfahrens und bekräftigt einen Grundsatz des fairen Verfahrens.

Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs: Nichtigkeit und Grenzen der Überprüfung

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat im Fall des Angeklagten G. L. die Anordnung des Tribunale della Libertà von Rom vom 26. November 2024 ohne Zurückverweisung aufgehoben. Die Schlüsselentscheidung ist, dass die Unterlassung der Vorabanhörung, mangels angemessener Begründung der Flucht- oder Beweismittelbeeinflussungsgefahren, zu einer "Nichtigkeit mittlerer Stufe" führt.

Die Unterlassung der im Art. 291 Abs. 1-quater StPO vorgesehenen Vorabanhörung führt – mangels einer angemessen zu begründenden Flucht- oder Beweismittelbeeinflussungsgefahr – zur Nichtigkeit mittlerer Stufe wegen Verstoßes gegen Art. 178 lit. c) StPO der Anordnungsurkunde einer persönlichen Sicherungsmaßnahme, die aus den in Art. 274 lit. c) StPO genannten Gründen erlassen wurde, in Bezug auf Straftaten, die nicht unter die in Art. 291 Abs. 1-quater StPO aufgeführten Kategorien fallen. (In der Begründung hat der Gerichtshof klargestellt, dass das Gericht zur Überprüfung von Sicherungsmaßnahmen die in Art. 309 Abs. 9 StPO vorgesehene ergänzende Begründungsbefugnis nicht ausüben kann, da andernfalls die Nichtigkeit nicht durch die Wahl der Partei, der die entsprechende Einrede obliegt, sondern durch den Richter geheilt würde).

Diese Nichtigkeit gemäß Artikel 178 Buchstabe c) StPO ist nicht absolut, sondern kann geheilt werden, wenn sie nicht rechtzeitig von der betroffenen Partei geltend gemacht wird. Entscheidend ist der Ausschluss der ergänzenden Befugnis des Tribunale del Riesame: Der Gerichtshof hat mit der Berichterstatterin Dr. E. A. G. und dem Vorsitzenden Dr. G. D. A. entschieden, dass das Tribunale del Riesame diesen Mangel nicht heilen kann, da dies dem Richter eine heilende Befugnis verleihen würde, die stattdessen der Partei durch Einrede zusteht. Diese Entscheidung stärkt die Notwendigkeit einer sorgfältigen Einhaltung der Verfahren, die die persönliche Freiheit betreffen, im Einklang mit Artikel 111 der Verfassung.

Schlussfolgerungen

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 17916 von 2025 ist ein wichtiger Präzedenzfall im Bereich der persönlichen Sicherungsmaßnahmen. Es legt die Zwinglichkeit der Vorabanhörung gemäß Art. 291 Abs. 1-quater StPO für nicht ausdrücklich ausgenommene Straftaten fest und die Notwendigkeit einer strengen Begründung für etwaige Ausnahmen. Die Qualifizierung der Nichtigkeit als "mittlere Stufe" und der Ausschluss der ergänzenden Befugnis des Tribunale del Riesame sind Säulen, die die Verteidigungsgarantien stärken und ein gerechteres und verfassungskonformeres Verfahren gewährleisten.

Anwaltskanzlei Bianucci