Das Urteil Nr. 9067 des Obersten Kassationsgerichtshofs (Corte di Cassazione), erlassen am 12. April 2018, stellt einen wichtigen Wendepunkt in der Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit der Consob, der Nationalen Kommission für Gesellschaften und Börse, wegen unterlassener Aufsicht dar. Dieser Fall, der zahlreiche von einem Börsenmakler geschädigte Sparer betrifft, unterstreicht die Notwendigkeit eines proaktiven Eingreifens der Aufsichtsbehörde zum Schutz der Anleger.
Im vorliegenden Fall hatten 113 Sparer die Consob und die Italienische Republik verklagt und Schäden geltend gemacht, die aus den rechtswidrigen Handlungen eines Börsenmaklers resultierten. Die erstinstanzlichen Richter hatten eine teilweise Verantwortlichkeit der Consob anerkannt und ihr eine Verzögerung bei der Inspektions- und Kontrolltätigkeit vorgeworfen. Das Berufungsgericht Rom (Corte d'Appello di Roma) änderte jedoch die Entscheidung und verneinte die Verantwortlichkeit der Consob für die Mehrheit der Verstöße.
Das Berufungsgericht hielt die Inspektions- und Kontrolltätigkeit der Consob trotz der Meldungen über Unregelmäßigkeiten für verspätet.
Mit dem Urteil Nr. 9067 stellte der Oberste Kassationsgerichtshof fest, dass die Consob eine Aufsichtspflicht gegenüber Finanzintermediären hat, die sich aus den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit und Unparteilichkeit ergibt. Das Gericht betonte, dass die Ermessensfreiheit der Behörde die Nichtergreifung von Kontrollmaßnahmen nicht rechtfertigen kann, wenn offensichtliche Warnsignale auftreten.
Das Urteil Nr. 9067 von 2018 markiert einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verantwortlichkeit der Consob. Zukünftige Entscheidungen müssen dieser Ausrichtung folgen und sicherstellen, dass die Aufsicht nicht nur eine Befugnis, sondern eine unverzichtbare Pflicht der Aufsichtsbehörde ist. Die Notwendigkeit eines rechtzeitigen Eingreifens bei Vorliegen von Unregelmäßigkeiten ist nun eindeutig durch die Rechtsprechung festgelegt, zum Wohle aller Sparer.