Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Kommentar zu dem Urteil des Kassationsgerichts (Strafrecht) Nr. 10218 von 2024: Geldwäsche und Einziehung des Erlöses. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Strafsektion, Nr. 10218 von 2024: Geldwäsche und Einziehung des Erlöses

Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Sektion II, Nr. 10218 von 2024, befasst sich in wesentlicher Weise mit den Problemen im Zusammenhang mit der Straftat der Geldwäsche, insbesondere hinsichtlich der Einziehung des Erlöses aus dieser illegalen Tätigkeit. Das Gericht hob die Anordnung des Gerichts von Bari auf, das dem Antrag auf Überprüfung eines Verdächtigen wegen Geldwäsche, A.A., stattgegeben hatte, und vertrat die Ansicht, dass die Einziehung des Ersatzwertes auf den tatsächlich vom Geldwäscher erzielten Vermögensvorteil beschränkt sein müsse.

Die Unterscheidung zwischen Gewinn und Erlös

Ein zentraler Aspekt des Urteils ist die Unterscheidung zwischen Gewinn und Erlös aus der Straftat. Das Gericht bekräftigte, dass die Einziehung des Ersatzwertes nur in Bezug auf den Wert des tatsächlich vom Geldwäscher erzielten Vermögensvorteils angewendet werden kann und nicht auf den gesamten Betrag, der sich aus den illegalen Transaktionen ergibt. Dieses Prinzip steht im Einklang mit früheren Rechtsprechungstendenzen, wie in den in der Entscheidung genannten Urteilen hervorgehoben.

Die Einziehung des Ersatzwertes muss auf den tatsächlich vom Geldwäscher erzielten Vermögensvorteil beschränkt sein und nicht auf den gesamten Betrag, der sich aus den Transaktionen ergibt, die vom Täter der zugrunde liegenden Straftat durchgeführt wurden.

Die rechtlichen Auswirkungen des Urteils

  • Klärung des Begriffs des Gewinns: Das Gericht betonte, dass der Gewinn restriktiv auszulegen ist und sich auf den tatsächlich vom Angeklagten erzielten wirtschaftlichen Vorteil beschränkt.
  • Anerkennung der Notwendigkeit einer angemessenen Beweiswürdigung: Das Gericht von Bari hatte einen Beweismangel hinsichtlich des tatsächlich vom Verdächtigen erzielten Vermögensvorteils festgestellt.
  • Übereinstimmung mit europäischen Vorschriften: Das Gericht erinnerte an die Notwendigkeit, das nationale Recht im Einklang mit den Grundsätzen supranationaler Vorschriften, wie der Konvention des Europarats über Geldwäsche, auszulegen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 10218 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt zum Verständnis der Straftat der Geldwäsche und der damit verbundenen rechtlichen Folgen dar. Es klärt nicht nur die Grenzen der Einziehung des Ersatzwertes, sondern auch die Notwendigkeit einer strengen Anwendung der Strafvorschriften in Bezug auf illegale Gewinne. Das Gericht fordert mit seinem Eingreifen dazu auf, darüber nachzudenken, wie die rechtlichen Bestimmungen fair und gerecht angewendet werden müssen, unter Wahrung der Rechte der Verdächtigen und der Ziele der Kriminalprävention und -verfolgung.

Anwaltskanzlei Bianucci