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Die Haftung im Pauschalreiseangebot: Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sez. III, Ord. n. 1417/2023 | Anwaltskanzlei Bianucci

Haftung im Pauschalreiserecht: Kommentar zum Urteil des Kassationsgerichtshofs, Zivilsenat III, Beschluss Nr. 1417/2023

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs Nr. 1417 aus dem Jahr 2023 liefert relevante Erkenntnisse zur Haftung im Rahmen von Pauschalreisen und unterstreicht die gesamtschuldnerische Haftung zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter. Ein hochaktuelles Thema, insbesondere angesichts der zunehmenden Streitigkeiten im Tourismussektor.

Der vorliegende Fall

In diesem Fall forderten die Kläger, A.A. und B.B., Eltern zweier Minderjähriger, Schadensersatz für Schäden, die sie durch eine Magen-Darm-Infektion erlitten hatten, die sie während eines Urlaubs im Villaggio Club Capo Alaua erworben hatten. Das Berufungsgericht hatte zunächst die gesamtschuldnerische Haftung zwischen dem Reisebüro Gi.Ri.Do.Ro und dem Reiseveranstalter Polycastrum Viaggi Srl ausgeschlossen und erklärt, dass das Reisebüro nicht für Ereignisse haftbar sei, die es nicht kontrollieren könne.

Der Kassationsgerichtshof hat der Beschwerde stattgegeben und betont, dass die Haftung im Pauschalreiserecht zum Schutz des Verbrauchers gesamtschuldnerisch ist.

Haftungsprinzipien im Verbraucherschutzgesetzbuch

Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 206/2005, bekannt als Verbraucherschutzgesetzbuch, sind der Veranstalter und der Vermittler von Pauschalreisen verpflichtet, dem Verbraucher entstandene Schäden zu ersetzen, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Nichterfüllung auf ein ihnen nicht zurechenbares Ereignis zurückzuführen ist. Der Kassationsgerichtshof hat bekräftigt, dass bei einem "All-inclusive"-Reisevertrag die Tätigkeit des Reisebüros nicht auf den reinen Verkauf beschränkt ist, sondern eine Haftungsübernahme beinhaltet, die eine qualifizierte berufliche Sorgfalt erfordert.

Auswirkungen für Verbraucher

Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs bietet einen verbesserten Schutz für Verbraucher, indem sie festlegt, dass:

  • Die Haftung zwischen Reisebüro und Reiseveranstalter gesamtschuldnerisch ist, was den Zugang zu Schadensersatz für erlittene Schäden erleichtert.
  • Der Verbraucher auf die Professionalität beider Betreiber vertrauen kann, die die Qualität der angebotenen Dienstleistungen gewährleisten müssen.
  • Im Streitfall obliegt es den Dienstleistern nachzuweisen, dass die Nichterfüllung nicht auf ihr Verhalten zurückzuführen ist.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 1417/2023 des Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Verbraucherrechte im Tourismussektor dar. Die gesamtschuldnerische Haftung zwischen Reisebüros und Reiseveranstaltern stellt sicher, dass Verbraucher im Schadensfall Gerechtigkeit und angemessene Entschädigung erhalten können. Es ist unerlässlich, dass die Fachleute des Sektors diese Bestimmungen einhalten, um potenzielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten.

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