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Urteil Nr. 29253 von 2024: Übersetzung von Dokumenten und Rechte des mehrsprachigen Angeklagten. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 29253 von 2024: Übersetzung von Schriftsätzen und Rechte des Angeklagten, der eine Fremdsprache spricht

Das jüngste Urteil Nr. 29253 vom 4. Juni 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs beleuchtet einen grundlegenden Aspekt des italienischen Strafrechts bezüglich der Übersetzung von Schriftsätzen für Angeklagte, die die Prozesssprache nicht beherrschen. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung eines fairen Verfahrens und des Rechts auf Verteidigung im Einklang mit den italienischen und europäischen Vorschriften.

Der vorliegende Fall

Die zentrale Frage des Urteils betrifft die Übersetzung eines vom Richter angeordneten, aber nicht durchgeführten Urteils. Der Angeklagte, P. J., befand sich in einer sprachlichen Notlage, da er ein Fremdsprachler war. Das Gericht stellte fest, dass unter diesen Umständen die Nichtübersetzung des Urteils dazu führt, dass die Fristen für die Berufung nicht zu laufen beginnen, ohne dass dem Angeklagten die Verpflichtung obliegt, die Übersetzung zu beantragen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Trägheit der Verwaltung zu beheben.

Urteil - Vom Richter angeordnete, aber nicht durchgeführte Übersetzung - Folgen - Kein Fristbeginn für die Berufung - Aufforderungspflichten des fremdsprachigen Angeklagten - Ausschluss - Sachverhalt. Im Hinblick auf die Übersetzung von Schriftsätzen in die vom fremdsprachigen Angeklagten verstandene Sprache hat die unterlassene Übersetzung des vom Richter angeordneten, aber nicht durchgeführten Urteils zur Folge, dass die vom Angeklagten anfechtbare Berufungsfrist nicht zu laufen beginnt, ohne dass dem Angeklagten die Verpflichtung obliegt, Initiativen zu ergreifen, um die Trägheit der Verwaltung zu beenden. (Sachverhalt bezüglich eines Beschlusses - vom Gerichtshof aufgehoben -, mit dem der Richter der Vollstreckung den Antrag des fremdsprachigen Angeklagten auf Nichtigerklärung des Urteils abgelehnt hatte, mit der Begründung, dass dieser bei Ablauf der Berufungsfristen rechtzeitig die Rückversetzung in den vorigen Stand gemäß Art. 175 StPO hätte beantragen müssen, indem er die Unterlassung geltend machte).

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil Nr. 29253/2024 stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Wahrung der Rechte von Angeklagten dar, die die Prozesssprache nicht verstehen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Anerkennung des Rechts auf Übersetzung von Schriftsätzen gemäß Art. 143 der Neuen Strafprozessordnung.
  • Klarheit über die Verantwortung der Verwaltung, sicherzustellen, dass die Schriftsätze rechtzeitig übersetzt werden.
  • Ausschluss von Aufforderungspflichten für den fremdsprachigen Angeklagten, der nicht aktiv werden muss, um die Übersetzung zu beantragen.

Dieses Urteil fügt sich in einen breiteren rechtlichen Rahmen ein, in dem Grundrechte für Angeklagte anerkannt werden, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 29253 von 2024 eine wichtige Anerkennung der sprachlichen Rechte von fremdsprachigen Angeklagten im italienischen Strafsystem darstellt. Es bekräftigt nachdrücklich, dass jeder Angeklagte das Recht hat, den gegen ihn geführten Prozess vollständig zu verstehen, und dass die Verwaltung verpflichtet ist, dieses Recht zu gewährleisten. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung eines gerechteren und integrativeren Justizsystems dar.

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