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Analyse des Urteils Cass. civ., Sez. III, n. 26117/2021: Schadensersatz für iatrogene Schäden. | Anwaltskanzlei Bianucci

Analyse des Urteils Cass. civ., Sektion III, Nr. 26117/2021: Entschädigung für iatrogene Schäden

Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 26117 von 2021, stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Schadensermittlung bei ärztlichen Fehlern dar. Insbesondere konzentriert sich die Entscheidung auf die Frage des Differenzschadens und die Auswirkungen von Entschädigungszahlungen der INAIL auf die Berechnung des Schadensersatzes. Das Gericht prüfte zwei Berufungen und hob die Komplexität der Wechselwirkungen zwischen Entschädigungen und Schadensersatz sowie die Kriterien hervor, die zur Gewährleistung der Gerechtigkeit für den Geschädigten anzuwenden sind.

Der Fall und die Entscheidung des Berufungsgerichts

In diesem Fall erlitt C.S. Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls und behauptete, eine unangemessene Behandlung erhalten zu haben, die seinen Gesundheitszustand verschlimmert habe. Die Streitigkeit drehte sich um die von der INAIL erhaltene Entschädigung und deren Auswirkungen auf den von der Azienda per l'Assistenza Sanitaria (AAS) geforderten Schadensersatz. Das Berufungsgericht von Triest gab der Berufung von C.S. statt und bestimmte einen höheren Schadensersatz als vom Gericht von Udine festgelegt.

Das Oberste Kassationsgericht hat entschieden, dass die vom Sozialversicherer geleisteten Zahlungen die vom Opfer der unerlaubten Handlung geltend gemachte Schadensersatzforderung mindern.

Die vom Obersten Kassationsgerichtshof festgelegten Rechtsgrundsätze

Das Kassationsgericht bestätigte einige grundlegende Grundsätze für die Schadensermittlung, insbesondere:

  • Der Differenzschaden muss berechnet werden, indem die INAIL-Entschädigung abgezogen wird, nur wenn diese dazu bestimmt ist, denselben Schaden zu ersetzen, für den Schadensersatz gefordert wird.
  • Bei einer Entschädigung in Form einer Rente müssen die bereits erhaltenen Raten und der Kapitalwert der noch nicht ausgezahlten Rente berücksichtigt werden.
  • Der iatrogene Schaden, d. h. die Verschlimmerung eines bereits bestehenden Schadens aufgrund ärztlicher Fahrlässigkeit, muss monetarisiert und mit der erhaltenen Entschädigung verglichen werden.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 26117/2021 des Obersten Kassationsgerichtshofs liefert bedeutende Klarstellungen zur Ermittlung des Differenzschadens und unterstreicht die Bedeutung eines detaillierten und präzisen Ansatzes bei der Berechnung von Schadensersatzleistungen. Die vom Gericht vorgegebenen Leitlinien werden dazu dienen, eine größere Gerechtigkeit zwischen den beteiligten Parteien zu gewährleisten und das Risiko ungerechtfertigter Bereicherungen oder Ungerechtigkeiten gegenüber Opfern von Schäden, die aus ärztlichen Fehlern resultieren, zu verringern.

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