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Berufshaftung im Gesundheitswesen: Kommentar zum Urteil des Gerichts von Vicenza Nr. 262/2023. | Anwaltskanzlei Bianucci

Berufshaftung im Gesundheitswesen: Kommentar zum Urteil des Gerichts von Vicenza Nr. 262/2023

Am 2. Februar 2023 erließ das Gericht von Vicenza ein Urteil von besonderer Bedeutung im Bereich der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen, indem es die von P.A.L.F. eingereichten Entschädigungsansprüche für den Tod ihrer Mutter B.R. abwies, der nach einer Covid-19-Infektion während eines Krankenhausaufenthalts eingetreten war. Das Urteil beleuchtete verschiedene rechtliche und tatsächliche Aspekte, die einer sorgfältigen Analyse bedürfen.

Der Fall und die Forderungen der Klägerin

Der Rechtsstreit wurde von P.A.L.F. eingeleitet, die geltend machte, dass die Covid-19-Infektion im Krankenhaus San Bortolo von Vicenza aufgrund von Fahrlässigkeit der Gesundheitseinrichtung erfolgt sei. Die Klägerin forderte eine Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden in Höhe von über 367.000 Euro.

  • Materieller Schaden für Bestattungskosten: 2.700 Euro.
  • Immaterieller Schaden für Verlust der verwandtschaftlichen Beziehung: 284.394,30 Euro.
  • Terminaler biologischer Schaden: 30.000 Euro.
  • Terminaler moralischer Schaden: 50.000 Euro.

Die Beklagte, die Azienda ULSS 8 B., vertrat hingegen die Auffassung, dass die Infektion vor der Aufnahme erfolgt sein könnte und dass bei der Behandlung der Patientin keine Fahrlässigkeit festgestellt worden sei.

Die Haftung der Gesundheitseinrichtung muss durch einen kausalen Zusammenhang zwischen der Infektion und dem Verhalten derselben nachgewiesen werden.

Die Bewertungen des Gerichts

Der Richter stellte bei der Prüfung der Beweismittel fest, dass die Patientin am 1. April 2020 aufgenommen worden war und die am 2. und 6. April durchgeführten Abstriche negativ ausgefallen waren. Nur der Abstrich vom 15. April zeigte eine positive Virusinfektion, was darauf hindeutete, dass die Infektion vor der Aufnahme erfolgt sein könnte. Dies führte den Richter zu dem Schluss, dass der Nachweis des kausalen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten der Einrichtung und dem Tod nicht ausreichend erbracht worden sei.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass das Krankenhaus die zu diesem kritischen Zeitpunkt geltenden Sicherheitsprotokolle eingehalten hatte. Zeugenaussagen verschiedener Gesundheitsdienstleister bestätigten die Anwendung angemessener Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus.

Schlussfolgerungen

Das Urteil des Gerichts von Vicenza stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der Haftung im Gesundheitswesen dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit, einen klaren kausalen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Einrichtung und dem dem Patienten entstandenen Schaden nachzuweisen. Darüber hinaus zeigt es, dass die von den Krankenhäusern während des Pandemie-Notstands ergriffenen Präventionsmaßnahmen als angemessen erachtet wurden, um die Haftung für nosokomiale Infektionen auszuschließen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rechtsprechung trotz des Schmerzes über den Verlust solide und klare Beweise verlangt, wenn es darum geht, in komplexen Kontexten wie dem des Gesundheitswesens, insbesondere in einer Zeit der Unsicherheit wie der Covid-19-Pandemie, Haftung zuzuweisen.

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