Die jüngste Anordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs Nr. 18817 vom 9. Juli 2024 liefert wichtige Denkanstöße zur Haftung öffentlicher Verwaltungen für Schäden, die durch Wildtiere verursacht werden. Im vorliegenden Fall standen sich die Region Marken und die Provinz Pesaro und Urbino gegenüber, die beide für den Schaden haftbar gemacht wurden, den eine Bürgerin infolge einer Kollision mit einem Reh erlitten hatte. Der Gerichtshof bestätigte die Haftung der Region und klärte die Frage der Passivlegitimation und der Beweislast in solchen Situationen.
Der Streitfall entstand nach einem Verkehrsunfall im Jahr 2010, bei dem ein Fahrzeug mit einem Wildtier kollidierte. Die Bürgerin A.A. forderte Schadensersatz und zog sowohl die Region als auch die Provinz in Anspruch. In erster Instanz wurden beide Körperschaften für haftbar befunden, doch das Berufungsgericht von Ancona gab später der Berufung der Provinz statt und schloss die Haftung der Region aus. Der Kassationsgerichtshof hob diese Entscheidung jedoch auf und stellte fest, dass die Haftung für Wildschäden ausschließlich bei der Region liegt.
In seiner Entscheidung klärte der Gerichtshof einige grundlegende Punkte:
Die Haftung der Regionen für Wildschäden beruht auf ihrer normativen Zuständigkeit und ihren Verwaltungsfunktionen zum Schutz und zur Verwaltung der Tierwelt.
Das Urteil Nr. 18817 von 2024 stellt eine wichtige Klarstellung für die Haftung öffentlicher Verwaltungen im Zusammenhang mit Schäden durch Wildtiere dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Zuweisung von Verantwortlichkeiten und einer wirksamen Koordinierung zwischen den lokalen Behörden, um solche Ereignisse zu verhindern. Darüber hinaus trägt die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs dazu bei, die Grenzen der Beweislast besser zu definieren und die Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der Wildtierressourcen zu stärken.