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Versäumte Entscheidung und Rechtsmittel: Kommentar zur Verfügung Nr. 18652 von 2024. | Anwaltskanzlei Bianucci

Unterlassene Entscheidung und Rechtsbehelfe: Kommentar zur Verordnung Nr. 18652 von 2024

Die jüngste Verordnung Nr. 18652 vom 8. Juli 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Reflexion über die Anfechtungsmöglichkeiten bei unterlassener Entscheidung durch das Regionale Gericht für öffentliche Gewässer. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem die Unterscheidung zwischen den verschiedenen verfügbaren Rechtsbehelfen für den Schutz der Rechte der beteiligten Parteien entscheidend sein kann.

Der regulatorische Kontext

Der Gerichtshof bestätigte, dass im Falle einer unterlassenen Entscheidung der Rechtsbehelf nicht die Berufung, sondern der Antrag auf Berichtigung ist, der beim selben Regionalgericht einzureichen ist, wie in Artikel 204 des königlichen Dekrets Nr. 1775 von 1933 festgelegt. Diese Norm verweist tatsächlich auf die in Artikel 517 der Prozessordnung von 1865 vorgesehenen Fälle, die verschiedene Situationen umfasst, in denen das Urteil fehlerhaft sein könnte, darunter:

  • Urteile, die über nicht gestellte Fragen entschieden haben;
  • Urteile, die mehr zugesprochen haben, als gefordert wurde;
  • Urteile, die es versäumt haben, über bestimmte Teile des Antrags zu entscheiden;
  • Urteile mit widersprüchlichen Bestimmungen.

Die Leitsatzentscheidung

Kassationsbeschwerde – Beanstandung der unterlassenen Entscheidung – Zulässigkeit – Ausschluss – Antrag auf Berichtigung – Erforderlichkeit. Im Bereich der Anfechtungen ist gegen die unterlassene Entscheidung des Regionalgerichts für öffentliche Gewässer nicht die Berufung, sondern der Antrag auf Berichtigung vor dem selben Regionalgericht der zulässige Rechtsbehelf, wie in Art. 204 des königlichen Dekrets Nr. 1775 von 1933 (Gesamttext über Gewässer) vorgesehen, der eine rezeptive Verweisung auf die in Art. 517 der Prozessordnung von 1865 vorgesehenen Fälle oder auf folgende Hypothesen enthält: wenn das Urteil „über eine nicht gestellte Sache entschieden hat“, „wenn es mehr zugesprochen hat, als gefordert wurde“, „wenn es versäumt hat, über einen der Teile des Antrags zu entscheiden“ und „wenn es widersprüchliche Bestimmungen enthält“.

Abschließende Überlegungen

Die Verordnung Nr. 18652 von 2024 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Anfechtung im juristischen Bereich dar und unterstreicht, wie die korrekte Auslegung der Normen die zu ergreifende Rechtsstrategie bei als unvollständig oder irreführend erachteten Urteilen erheblich beeinflussen kann. Es ist unerlässlich, dass Juristen stets über die neuesten Entscheidungen und juristischen Auslegungen auf dem Laufenden sind, um eine wirksame und informierte Verteidigung der Rechte ihrer Mandanten zu gewährleisten.

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